Bezirksausschuss Au-Haidhausen kämpft für Umwandlungsverbot im Stadtteil

Haidhausen · Mehr Schutz für Mieter

Die Vorsitzende des BA 5, Adelheid Dietz-Will, sorgt sich um die Bevölkerungsstruktur im Stadtteil und fordert ein Umwandlungsverbot für Häuser in Erhaltungssatzungsgebieten.	Foto: ak

Die Vorsitzende des BA 5, Adelheid Dietz-Will, sorgt sich um die Bevölkerungsstruktur im Stadtteil und fordert ein Umwandlungsverbot für Häuser in Erhaltungssatzungsgebieten. Foto: ak

Haidhausen · »Die Umwandlungsrate von Miet- in Eigentumswohnungen war in den letzten Jahren enorm – und zwar trotz Erhaltungssatzung«, weiß die Vorsitzende des Bezirksausschusses Au-Haidhausen (BA 5). Und in vielen Ecken des Stadtviertels ist dann auch noch genau das passiert, was man mit der Satzung verhindern wollte: Altbauwohnungen mit jahrzehntelang angestammten Mietern mussten den Luxussanierern weichen.

»So änderte sich mit den Jahren langsam die Bevölkerungsstruktur des Stadtteils: Es gibt immer weniger Kinder, die Quote an Einzelhaushalten ist mit 66,4 Prozent überdurchschnittlich hoch«, berichtet die BA-Chefin. Erschwerend komme hinzu, dass 21,5 Prozent der Haidhauser kürzer als fünf Jahre im Viertel leben – »da fehlt die Identifikation und Verwurzelung mit dem Stadtteil«.

Und damit die »alten« Haidhauser in ihrem Viertel bleiben können, will sich Dietz-Will dafür einsetzen, dass die Erhaltungssatzung nach 2011 fortgeschrieben wird. Auch für ein allgemeines Umwandlungsverbot spricht sich die SPD-Politikerin aus. Und da stößt sie auch bei ihren Parteikollegen im Stadtrat auf Zuspruch. In der Aprilsitzung sprach sich das Gremium gegen die Stimmen von CSU und FDP dafür aus, beim Freistaat Bayern auf den Erlass einer Rechtsverordnung hinzuwirken, welche die Umwandlung von Mietwohnungen genehmigungspflichtig macht. Jetzt liegt die Entscheidung bei der Landesregierung, doch die hatte vergangenen September einen Vorstoß des Mieterbundes zum gleichen Thema bereits abgelehnt.

»Aber wir bleiben auf jeden Fall am Ball«, verspricht Dietz-Will. Bis 2011 kann die Stadt noch ihr Vorkaufsrecht in den Erhaltungssatzungsgebieten ausüben. »Doch das hat sie leider in den letzten Jahren nur selten genutzt, da das Kommunalreferat die Investition als nicht-wirtschaftlich einstufte«, sagt Dietz-Will. Kauft die Stadt ein Mietshaus, veräußert sie es meist an Baugenossenschaften weiter, damit die Mieten bezahlbar bleiben. Kommen jedoch private Investoren zum Zug, werden die Wohnungen meist Schritt für Schritt saniert, die Mieten alle drei Jahre um 20 Prozent erhöht und auch noch die Sanierungskosten auf die Einzelwohnungen anteilsmäßig umgelegt. »So werfen die meisten Mieter nach spätestens fünf Jahren das Handtuch, obwohl sie noch weitere fünf Jahre durch den Kündigungsschutz hätten bleiben dürfen«, weiß Dietz-Will. Werden die Klassenzimmer in den Haidhauser Schulen also bald leerstehen, weil sich Familien die Mieten nicht mehr leisten können und ins Umland abwandern? Die aktuellen Strukturdaten lassen diese Vermutung durchaus zu. Immerhin leben in 88,7 Prozent der Haushalte im 5. Stadtbezirk keine Kinder. In 7,3 Prozent lebt ein Kind, in 3,4 Prozent zwei Kinder, drei, vier oder gar mehr Kinder gibt es in weniger als ein Prozent der Haushalte. »Um diese Entwicklung zu stoppen, werden wir viel Überzeugungsarbeit leisten müssen«, weiß Dietz-Will und gibt sich kämpferisch: »Wenn es sein muss, gehen wir für ein Umwandlungsverbot auch auf die Straße!« Andrea Koller

Artikel vom 03.06.2008
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