Landratsamt baut in Vaterstetten

Vaterstetten · Unterkunft für Geflüchtete

Auch im Landkreis München werden an vielen Stellen, wie jetzt auch in Vaterstetten, Unterkünfte gebaut. Im Landkreis München setzt man dabei auf Container-Unterkünfte.  Foto: hw

Auch im Landkreis München werden an vielen Stellen, wie jetzt auch in Vaterstetten, Unterkünfte gebaut. Im Landkreis München setzt man dabei auf Container-Unterkünfte. Foto: hw

Vaterstetten · Wie Vaterstettens Erster Bürgermeister Leonhard Spitzauer in der Sitzung des Haupt- und Familienausschusses Ende Juli mitteilte, wird das Landratsamt Ebersberg an der Verdistraße in Vaterstetten eine Flüchtlingsunterkunft für circa 80 Personen errichten.

Die Gemeinde stellt dazu ein Grundstück unmittelbar neben dem Feuerwehrhaus und dem Schützenheim für voraussichtlich drei Jahre zur Verfügung. Auf diesem Grundstück waren auch schon bei der letzten Flüchtlingswelle Menschen untergebracht.

„Ich habe das Grundstück dem Landratsamt unterstützend angeboten. Dieses Angebot wurde angenommen,“ erläutert Spitzauer. „Wir schließen dazu einen Pachtvertrag mit dem Landratsamt. Da die Sache jetzt objektiv hohe Dringlichkeit hatte und ich den Tagesordnungspunkt nicht mehr geschäftsordnungskonform laden konnte, musste ich eine Eilentscheidung treffen, die ich dem Haupt- und Familienausschuss nunmehr zur Kenntnis gebracht habe,“ so Erster Bürgermeister Leonhard Spitzauer in der Sitzung des Haupt- und Familienausschusses.

Dort ging er auch auf Äußerungen aus anderen Gemeinden ein. Aus Grafing war zuletzt der Vorwurf gekommen, Vaterstetten würde nichts für die Unterbringung von Flüchtlingen tun. „Wir haben bereits 2016 ein großes gemeindeeigenes Grundstück für die Bebauung durch den Freistaat freigegeben, wo seit vielen Jahren über 100 Personen untergebracht sind. Dass diese in der Flüchtlingsstatistik nicht mitzählen, liegt daran, dass es sich dort um sogenannte Kontingentflüchtlinge handelt, die in den Zahlen des Landratsamts nicht erfasst sind“, erläutert Spitzauer. „Insofern sollten wir in den Kommunen jeder an seiner Stelle das Mögliche tun und uns nicht gegenseitig vorrechnen, was wir für andere für richtig halten.“

Artikel vom 31.07.2023
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