Fledermäuse leiden unter nächtlichem Lichterschein

Ebersberg · Licht aus für die Natur

 Das Große Mausohr, gehört zu den lichtmeidenden Fledermausarten. Für ihren Schutz will sich der Bund Naturschutz im Landkreis Ebersberg einsetzen. Foto: Andreas Zahn

Das Große Mausohr, gehört zu den lichtmeidenden Fledermausarten. Für ihren Schutz will sich der Bund Naturschutz im Landkreis Ebersberg einsetzen. Foto: Andreas Zahn

Ebersberg · Viele Kirchen werden nachts angestrahlt. Auch aus Gründen des Artenschutzes sieht das der Landesverband des Bund Naturschutz kritisch. Die Kreisgruppe Ebersberg will jetzt prüfen, ob auch im Landkreis Ebersberg wichtige Fledermausvorkommen durch die nächtliche Beleuchtung beeinträchtigt werden.

„Viele Fledermausarten meiden Licht. Wird das Umfeld ihrer Quartiere durch künstliches Licht aufgehellt, fliegen die Tiere nachts später zur Nahrungssuche aus“, erklärt Beate Kiss von der Ortsgruppe Kirchseeon des BUND Naturschutz. „Damit entfallen für diese Fledermauskolonien die ersten Stunden der Nacht, die noch recht warm und besonders insektenreich sind, das Nahrungsangebot wird für sie dadurch knapper“. In manchen Fällen geben die Fledermäuse ihr Quartier sogar völlig auf.

Der Bund Naturschutz will nun wissen, ob auch im Landkreis Ebersberg Fledermauskolonien betroffen sind. Daher werden im Frühjahr und Sommer 2023 Kirchen mit bedeutenden Fledermausvorkommen nachts aufgesucht und die Beleuchtungssituation überprüft. In den Jahren 2020/21 wurde im Auftrag der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) eine Fledermauskartierung durchführt, sodass für das Projekt fundiertes Datenmaterial zu Wochenstuben und anderer Belegung vorliegt.

„Wir wünschen uns, dass zumindest die gesetzlich vorgeschriebene Abschaltung um 23 Uhr erfolgt“ betont Ursula Kunz, eine der beiden ehrenamtlichen Fachberater*innen für Fledermausschutz im Landkreis Ebersberg.

Denn seit 1. August 2019 müssen in Bayern Beleuchtungen von Kirchen, Rathäusern, Schlössern, Ämtern, Schulen und anderen Gebäude der öffentlichen Hand spätestens zu dieser Zeit abgeschaltet werden. Insofern Fledermausvorkommen durch eine Beleuchtung vor 23 Uhr gefährdet sind, hofft der BUND Naturschutz auf deren weitergehende Einschränkung während der Zeit der Jungenaufzucht.

Fledermäuse aber auch ihre Nahrungsinsekten werden auch durch Licht an anderer Stelle gestört. Der Naturschutzverband appelliert daher an Gemeinden und Grundbesitzende, wo immer es geht auf nächtlich Beleuchtung zu verzichten. „Durch Zeitschaltuhren, die Vermeidung einer Abstrahlung nach oben oder einer Aktivierung durch Bewegungsmelder lassen sich die negativen Auswirkungen reduzieren, falls eine Beleuchtung wirklich erforderlich ist“, weiß Joseph Biesenberger, Vorsitzender der Kreisgruppe Ebersberg des Bund Naturschutz.

Weitere Helfer für das Projekt gesucht

Bei der Überprüfung der vorgeschriebenen Abschaltung der Beleuchtung öffentlicher Gebäude um 23 Uhr, unabhängig vom Vorhandensein von Fledermäusen, hofft der BUND auf Unterstützung aus der Bevölkerung. Gebraucht werden keine großen Spezialisten, nur Engagierte mit Fotoapparat.

Wer Interesse hat mitzuhelfen, melde sich bitte bei Beate Kiss unter Tel. 0157 / 35548686 oder per E-Mail: beate.kiss@gmx.de

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Artikel vom 19.05.2023
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