2023 findet für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 wieder die Wahl der Schöffinnen und Schöffen statt. Daher werden zurzeit in allen Gemeinden und Städten Bayerns Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird.
Schöffinnen bzw. Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern.
Das verantwortungsvolle Amt einer Schöffin bzw. eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit deutscher Staatsangehörigkeit ausgeübt werden. Ab sofort besteht die Möglichkeit, sich für das Amt zu bewerben. Ausführliche Informationen über das Ehrenamt erhält man unterhttps://www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/
Bei Wohnsitz in Ottobrunn kann die Bewerbung spätestens bis zum 31. März schriftlich übersandt oder persönlich im Rathaus, Ordnungsamt, Zimmer 1.05, Rathausplatz 1, 85521 Ottobrunn, abgeben werden. Der Bewerbungsschluss in anderen Gemeinden oder Städten kann abweichen.
Für eine Bewerbung ist es verpflichtend das einheitliche Bewerbungsformular zu verwenden. Dieses findet man unter https://www.ottobrunn.de/communice-news/news.
Für Rückfragen stehen die MiarbeiterInnen des Ordnungsamts gerne zur Verfügung unter Tel. 089/60808-505 oder per E-Mail: ordnungsamt@ottobrunn.de