Halteverbotszone im Gewerbegebiet

Unterföhring · Geregeltes Parken

Das Gewerbegebiet östlich der S-Bahn ist nun eine Halteverbotszone, in der das Parken nur auf ausgewiesenen Flächen für drei Stunden gestattet ist. Foto: bs

Das Gewerbegebiet östlich der S-Bahn ist nun eine Halteverbotszone, in der das Parken nur auf ausgewiesenen Flächen für drei Stunden gestattet ist. Foto: bs

Unterföhring · Am 1. Juli ist für das Unterföhringer Gewerbegebiet östlich der S-Bahn ein Parkraumbewirtschaftungskonzept in Kraft getreten, das der Gemeinderat in seiner Sitzung am 13. Januar 2022 beschlossen hatte. Das Gewerbegebiet ist nun eine Halteverbotszone, in der das Parken auf ausgewiesenen Parkflächen für drei Stunden mit Parkscheibe gestattet ist.

Das heißt auch, dass in nicht gekennzeichneten Flächen absolutes Halteverbot gilt. Wer sein Auto länger als drei Stunden abstellen möchte, soll die gemeindlichen Parkmöglichkeiten nutzen: die Tiefgarage an der Jahnstraße und das Parkhaus an der Dieselstraße. So werden die Stellplätze im Straßenraum für Kurzzeitparker, Besucher und Kunden freigehalten. Nach einer kurzen Kulanzzeit werden Verstöße regelmäßig geahndet. Die Stellplätze für Radfahrer im Gebiet wurden derweil deutlich ausgeweitet.

Seit Mitte Juni ist im Übrigen an den vier E-Ladepunkten am Unterföhringer S-Bahnhof in der Zeit zwischen 7 und 20 Uhr das Parken auch für E-Autos nur erlaubt, wenn geladen wird – und das maximal vier Stunden lang. Das Fahrzeug muss dabei mittels Ladekabel mit der Elektroladestation verbunden sein und die Parkscheibe muss ausgelegt werden.

Artikel vom 13.07.2022
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