Abstellchaos bald ade?

Verschärfte Regeln für E-Scooter-Anbieter in der Innenstadt

Bald soll es, wie hier an der U-Bahn-Station "Giselastraße", weitere Parkflächen für E-Scooter geben. Bild rechts: Typische Situation: Fußgänger quetschen sich um die im Weg stehenden E-Scooter. Fotos: Adele Rager

Bald soll es, wie hier an der U-Bahn-Station "Giselastraße", weitere Parkflächen für E-Scooter geben. Bild rechts: Typische Situation: Fußgänger quetschen sich um die im Weg stehenden E-Scooter. Fotos: Adele Rager

München-Altstadt-Lehel · E-Tretroller dürfen ab Mitte des Jahres innerhalb des Altstadtrings nur noch auf den eigens dafür vorgesehenen rund 40 Flächen abgestellt werden. Das hat das Mobilitätsreferat mit den fünf Anbietern nun vereinbart, die in München E-Tretroller vermieten. Bis Ende des Monats sollen bereits die ersten 15 Flächen vom Baureferat entsprechend beschildert und markiert werden, heißt es in der Mitteilung vom Mobilitätsreferat.

Mit der Neuregelung soll verhindert werden, dass E-Scooter dort abgestellt werden, wo sie Fußgänger*innen behindern. „Immer wieder erreichen mich zahlreiche Beschwerden von Bürger*innen über abgestellte E-Scooter, die Fußgänger*innen und insbesondere Menschen mit Sehbehinderung oder Mobilitätseinschränkung gefährden. Diese Situation musste dringend verbessert werden. Ich danke den Anbietern für die Kooperation, erwarte aber gleichzeitig, dass sie jetzt intensiv auf eine Nutzung der neuen, eigens eingerichteten „Parkplätze“ für die E-Scooter hinwirken“, so Oberbürgermeister Dieter Reiter.

Bereits in der Vergangenheit hatte man mit extra markierten Stellflächen für E-Scooter an der Markt-, Haimhauser, Trautenwolff- und Giselastraße sowie der Leopoldstraße versucht, das Chaos auf den Gehwegen mit achtlos abgestellten E-Rollern einzudämmen. Mit den neuen Regelungen wird das Gebiet, nun auf das gesamte Gebiet innerhalb des Altstadtrings, ausgeweitet.

Das Mobilitätsreferat hat die neue Regelung gemeinsam mit den Anbietern und dem Bezirksausschuss 1 (Altstadt-Lehel) erarbeitet. Die neuen Parkflächen für E-Tretroller werden zum Beispiel am Stachus, am Rindermarkt, am Sendlinger Tor und in der Maximilianstraße entstehen. Zudem laufen die Gebühren weiter, wenn der E-Scooter nicht auf der vorgesehen Fläche abgestellt wird. Die Anbieter haben sich außerdem freiwillig dazu verpflichtet, die Nutzung der neuen „Parkplätze“ zudem attraktiver zu machen, etwa durch finanzielle Anreize.

Neu in die seit 2019 bestehende freiwillige Selbstverpflichtungserklärung zwischen dem Mobilitätsreferat und den E-Tretroller-Anbietern wurden auch nachfolgende Vorgaben aufgenommen:

  • Ein verpflichtendes Foto des korrekt abgestellten E-Tretrollers durch die Kund*innen
  • Sanktionsmechanismus für die Begrenzung der Flottengröße im Innenstadtbereich
  • Abstellverbote im Umgriff von mindestens 100 Metern um die neuen und bereits bestehenden Abstellflächen

Mit dem neuen Abstellkonzept für die Altstadt und den Absprachen mit den Anbietern können wir die Abstellsituation für E-Tretroller deutlich verbessern. Die E-Tretroller sind beliebt, sie sind mittlerweile Teil eines vielfältigen Mobilitätsangebots in München und sie leisten erwiesenermaßen ihren Beitrag zur Verkehrswende. Umso wichtiger ist es, die Behinderungen durch abgestellte E-Tretroller zu verringern. Daran werden wir in den nächsten Monaten weiterarbeiten“, erklärt Mobilitätsreferent Georg Dunkel.

Die neue freiwillige Selbstverpflichtungserklärung ist unter muenchenunterwegs.de abrufbar.

Artikel vom 20.04.2022
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