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Maskenpflicht bleibt
Neubiberg · 3G-Regel entfällt ab 3. April
Die Maskenpflicht bleibt in öffentlichen Gebäuden in Neubiberg erst einmal bestehen. Foto: cba
Neubiberg · Aufgrund der hohen Inzidenzen gilt in gemeindlichen Einrichtungen bis auf Weiteres eine Maskenpflicht. Die 3G-Zutrittsregel entfällt hingegen ab 3. April.
Vor dem Hintergrund der pandemischen Lage und der anhaltend hohen Inzidenzwerte hat sich die Gemeinde Neubiberg dazu entschieden, die Maskenpflicht in Verwaltungs- gebäuden und gemeindlichen Einrichtungen bis auf Weiteres zu verlängern.
Das bedeutet konkret: Beim Betreten der Verwaltungsgebäude am Bahnhofsplatz 3 und am Rathausplatz 8 ist eine Maske zu tragen. In öffentlichen Einrichtungen, wie der Gemeindebibliothek im Haus für Weiterbildung, im Seniorenzentrum in der Hauptstraße 12 und im Sportzentrum in der Zwergerstraße 28, gilt die Regelung ebenfalls. Bei deren Besuch ist übergangsweise weiter eine Maske zu tragen.
Die Gesundheit aller sowie die Verhinderung einer weiteren exponentiellen Ausbreitung des Coronavirus stehen im Fokus. Das Tragen einer Maske bietet nachweislich einen effektiven Schutz für die eigene Gesundheit und die Gesundheit anderer. Daher macht die Verwaltung von ihrem Hausrecht Gebrauch und hält an einer Übergangsregelung im April fest. Die 2G- bzw. 3G-Zutrittregel hingegen entfällt ab 3. April, Impfstatus oder tagesaktuelle Testung werden nicht mehr nachgefragt.
Bei Veranstaltungen des Kulturamts entfällt die Maskenpflicht ab sofort, ebenso die 2G-Zugangsregel. Beim Besuch einer Veranstaltung kann die Maske abgenommen werden. Aus Solidarität und Rücksichtnahme auf vulnerable Gruppen kann natürlich weiterhin freiwillig eine Maske getragen werden.
Artikel vom 04.04.2022Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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