Aktuelle Corona-Regeln

Personenanzahl beschränkt beim AWM

München · Auch der Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM) arbeitet nach der bundesweit geltenden 3G-Regel. Das heißt: Nur geimpfte, genesene oder getestete Beschäftigte erhalten Zutritt zu ihrem Arbeitsplatz. Der AWM kontrolliert die Einhaltung täglich.

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Dies betrifft alle Mitarbeiter*innen des AWM, inklusive der Müllabfuhr, der Wertstoffhöfe, des Containerdienstes, des Gebrauchtwarenkaufhauses „Halle 2“ oder der Sperrmüllabholung.

Sowohl auf den Wertstoffhöfen als auch in der Halle 2 gilt die FFP2-Maskenpflicht. In der Halle 2 dürfen sich maximal 70 Personen gleichzeitig aufhalten. Die Versteigerungen am Samstag sind nur noch unter 2G-Plus-Regeln zugänglich. Also nur für Geimpfte und Genesene mit einem aktuellen, negativen Schnelltest.

Weitere Informationen gibt es online unter awm-muenchen.de oder telefonisch im Infocenter unter der 233-96200.

Artikel vom 29.11.2021
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