Polizei sucht Zeugen – Jagdbehörde weist auf Artenschutz hin

Fahrenzhausen · Schwerverletzter Mäusebussard gefunden

Wiederholt wurden im Gemeindebereich Fahrenzhausen Mäusebussarde abgeschossen. Foto: www.kreis-freising.de

Wiederholt wurden im Gemeindebereich Fahrenzhausen Mäusebussarde abgeschossen. Foto: www.kreis-freising.de

Fahrenzhausen/Neufahrn · Bereits im September dieses Jahres ist in einem Waldstück, dem sogenannten Bergholz unweit von Dörnbach (Gemeinde Fahrenzhausen), ein angeschossener Mäusebussard gefunden worden. Für den Vogel kam jede Hilfe zu spät. Der Finder brachte das Tier zwar sofort in die Vogelklinik.

Dort stellte man aber fest, dass der Bussard mehrere Schrotkugeln im Körper hatte. Wegen seiner schweren Verletzungen musste er eingeschläfert werden.

Die Untere Jagdbehörde am Landratsamt Freising weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Mäusebussarde in Bayern ganzjährig geschont sind und daher nicht bejagt werden dürfen. Aber auch alle anderen Greifvögel gehören zu den streng geschützten Arten. Das Fangen, Verfolgen und Töten verstößt gegen das Bundesnaturschutzgesetz, das Jagdrecht, das Strafgesetzbuch und das Tierschutzgesetz. Ein derartiges Vergehen kann mit einer Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet werden. Jägern droht zusätzlich der Entzug der Jagderlaubnis.

Polizei sucht Täter und Zeugen

Die Polizei Neufahrn hat ein Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz, Bundesjagdgesetz und naturschutzrechtliche Bestimmungen eingeleitet und hofft in diesem Zusammenhang auf Zeugenhinweise. Wer Beobachtungen gemacht hat oder Hinweise auf den Täter geben kann, wird gebeten sich mit der Polizeiinspektion Neufahrn (Telefon 08165/95100) in Verbindung zu setzen.

Der beschriebene war nicht der erste Fall im Gemeindebereich Fahrenzhausen.

Bereits vor einigen Jahren wurden in der Nähe von Lauterbach zwei tote Mäusebussarde gefunden. Aber warum werden Greifvögel überhaupt getötet? Wer steckt dahinter? Über mögliche Tatmotive kann man nur spekulieren. Das illegale Töten von Greifvögeln wird heute aber nicht mehr als Bagatelle oder Kavaliersdelikt angesehen. Insgesamt wird die Sensibilität in der Bevölkerung größer und die menschliche Unterstützung ist wichtig für die Vögel.

Polizei und Untere Jagdbehörde ersuchen deshalb die Bevölkerung, tote Tiere bzw. einen Verdacht auf illegale Tötung sofort der Polizei zu melden. Das ist die einzige Chance, dass das aufhört bzw. der Täter zur Rechenschaft gezogen werden kann.

Tote Greifvögel nicht anfassen

Nachdem in Niederbayern in diesem Jahr bereits zahlreiche Vögel mutmaßlich vergiftet worden sind, weist die Untere Jagdbehörde in diesem Zusammenhang darauf hin, tote Vögel niemals anzufassen, um zu verhindern, dass man selber mit dem Gift in Kontakt kommt. Stattdessen ist die Polizei zu verständigen.

Es empfiehlt sich, den Fund zusätzlich online unter www.tatort-natur.de zu melden.

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Artikel vom 29.11.2021
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