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Ebersberg/Erding · Verschärfte Coronaregeln gelten seit Mittwoch
Ebersberg/Erding · Mit dem neuen Bundesinfektionsschutzgesetz und der neuen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sind erneut verschärfte Coronaregeln in Kraft getreten:
COVID-19 durch Virus SARS-CoV-2
Corona (COVID-19) in München und den Landkreisen
Impf-Angebote
für Kurzentschlossene, Infos zu Test- und Impf-Zentren, Fallzahlen, Hilfs-Angebote,
u.v.m.
- So dürfen sich jetzt Ungeimpfte/Nichtgenesene nur noch höchstens zu fünft treffen mit Personen aus maximal zwei Haushalten; Kinder unter 12 Jahren und 3 Monaten und Geimpfte/Genesene werden nicht mitgezählt.
- In den öffentlichen Verkehrsmitteln gilt neben der FFP2-Maskenpflicht jetzt auch 3G - die Fahrgäste müssen also geimpft, genesen oder getestet sein. Ausgenommen sind Schüler und Kinder unter 6 Jahren.
- Die 2G-Regel gilt nun neben der Gastronomie, den körpernahen Dienstleistungen und Beherbergungsunternehmen auch für Hochschulen und außerschulische Bildungsangebote einschließlich der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Bibliotheken und Archive. Zusätzlich gilt in der Gastronomie eine Sperrstunde ab 22 Uhr.
- Darüber hinaus gilt 2G-Plus bei Veranstaltungen sowie für Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen. Der Mindestabstand muss eingehalten werden und es dürfen maximal 25 % der Veranstaltungsstätten-Kapazität genutzt werden. Messen dürfen täglich maximal 12.500 Besucher*innen einlassen.
- Clubs, Diskotheken und Bars sowie Bordellbetriebe und vergleichbare Freizeiteinrichtungen sind nun wieder geschlossen. Auch Weihnachtsmärkte sind untersagt.
- Im Einzelhandel gilt neben der FFP2-Maskenpflicht wieder eine Begrenzung der Kundenzahl auf eine Person pro zehn Quadratmeter.
- Im Rahmen der 3G-Pflicht in Arbeitsstätten müssen ungeimpfte oder nichtgenesene Beschäftigte nun täglich einen aktuellen negativen Testnachweis vorlegen.
- Steigt die regionale 7-Tage-Inzidenz über 1.000, wird das öffentliche Leben in dem betroffenen Hotspot weitgehend heruntergefahren. Dieser Hotspot-Lockdown tritt am Tag nach Bekanntgabe der Grenzwertüberschreitung in Kraft. Wird der Grenzwert an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten, treten die Maßnahmen am Folgetag der Bekanntgabe wieder außer Kraft.
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