Häusliche Gewalt

München · Stadtrat beschließt neue Schutzplätze für Frauen

In der Landeshauptstadt München gibt es derzeit 78 Plätze in Frauenhäusern, wo Frauen bei häuslicher Gewalt Schutz finden können. Foto:  Diana Cibotari/CC0

In der Landeshauptstadt München gibt es derzeit 78 Plätze in Frauenhäusern, wo Frauen bei häuslicher Gewalt Schutz finden können. Foto: Diana Cibotari/CC0

München · Die Stadt erweitert das Platzangebot für Frauen, die vor häuslicher Gewalt geschützt werden müssen; das hat der Sozialausschuss des Stadtrats in seiner heutigen Sitzung beschlossen. Vorbehaltlich der Zustimmung durch die Vollversammlung sollen zwei Frauenhäuser mit einer Kapazität von insgesamt 36 bis maximal 48 Plätzen das vorhandene Angebot erweitern.

Die Plätze sind für Frauen bestimmt, die von Partnerschaftsgewalt betroffen und gleichzeitig psychisch krank und/oder suchtkrank sind.

Bürgermeisterin Verena Dietl: „Für diese spezielle Zielgruppe ist unser vorhandenes Angebot nicht ausgestattet, so dass die Betroffenen bisher nicht aufgenommen werden können, obwohl sie natürlich im selben Maße Schutz und Hilfe zur Überwindung ihrer gewaltgeprägten Lebenssituation benötigen. Mit dem Ausbau unseres Angebots schließen wir nun diese Schutzlücke. Dazu kommt, dass die Weitervermittlung der Frauenhausbewohnerinnen in eigenen Wohnraum wegen der angespannten Wohnungssituation in vielen Fällen den Aufenthalt im Frauenhaus verlängert und ausreichende Fluktuation und damit die Aufnahme weiterer Frauen verhindert. Auch deshalb brauchen wir zusätzliche Frauenhäuser.“

In der Landeshauptstadt München gibt es derzeit 78 Plätze in Frauenhäusern. Jeder Platz ist mit durchschnittlich 2,3 Personen belegt (eine Frau mit durchschnittlich 1,3 Kindern). Die weiteren Einrichtungen für Frauen, wie beispielsweise das Frauenobdach KARLA oder Haus AGNES sind Angebote der Wohnungslosenhilfe. In diesen Einrichtungen gibt es zwar einen hohen Sicherheitsstandard und Fachpersonal. Einen besonderen Schutz wie in Frauenhäusern, beispielsweise Anonymität, können diese Einrichtungen aber nicht sicherstellen.

2018 wurde das Gesetz zum Übereinkommen des Europarats vom 11. Mai 2011 zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) von der Bundesrepublik Deutschland ratifiziert und ist somit geltendes Recht.

Artikel vom 27.09.2021
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