Seit dieser Woche strenge Testpflicht für Ungeimpfte in vielen Bereichen (Fallzahlen: Stand: 23.8.2021)

Landkreis Ebersberg · Ab sofort heißt es 3 x G

Wer nicht vollständig geimpft ist oder dessen Genesung von einer Covid-19-Erkrankung nicht weniger als 6 Monate zurückliegt, braucht einen negativen Test für viele Bereiche. Foto: CC0

Wer nicht vollständig geimpft ist oder dessen Genesung von einer Covid-19-Erkrankung nicht weniger als 6 Monate zurückliegt, braucht einen negativen Test für viele Bereiche. Foto: CC0

Landkreis-Ebersberg · Am Montag, 23. August sind im Landkreis Ebersberg drei Neuinfektionen mit SARS-CoV-2 gemeldet. Insgesamt sind aktuell 99 Menschen aus dem Landkreis Ebersberg positiv auf Corona getestet. Bisher wurden hier 6.546 Bürgerinnen und Bürger nachweislich positiv mit einem PCR-Test getestet.

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6.266 gelten als geheilt, 181 sind leider verstorben. 68 Landkreisbewohner sind derzeit in Quarantäne, weil sie entsprechenden Kontakt zu einer infizierten Person hatten.

Der Wert für die 7-Tage-Inzidenz liegt im Landkreis Ebersberg zum Stand 23. August 2021, 0 Uhr laut RKI bei 43,9 und nach den Zahlen des Dashboards des Gesundheitsamtes bei 44,6. Der Wert gibt an, wie viele Menschen sich bezogen auf 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen neu mit dem Corona-Virus infiziert haben.

84.625 Menschen haben im Landkreis Ebersberg eine Erstimpfung erhalten. 34.149 Impfungen davon haben Hausärzte vorgenommen. Bereits zum zweiten Mal geimpft sind 80.134 Landkreisbürgerinnen und –bürger. 35.676 Zweitimpfungen erfolgten in Hausarztpraxen. Der Landkreis Ebersberg hat jetzt eine Impfquote von 58,73 Prozent. Bereits vollständig geimpft mit Erst- und Zweitimpfung sind 55,61 Prozent der Landkreisbewohner.

Bis maximal 30. September können nun doch in der Außenstelle des Impfzentrums in Poing, Gruber Straße, weiter Impfungen ohne eine Voranmeldung angeboten werden. Danach kann man sich im Impfzentrum in Ebersberg, Sparkassenplatz ohne Termin impfen lassen. Von Montag bis Sonntag zwischen 9.00 Uhr und 17.00 Uhr erhält man an beiden Stellen unkompliziert und ohne lange Wartezeit einen Schutz gegen SARS-CoV-2. Das ist auch auf dem Gelände der Firma Segmüller in Parsdorf weiter möglich. Dort allerdings zu anderen Zeiten: Montag bis Samstag, 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr.

Wer den Hausbesuch eines mobilen Impfteams wünscht, kann unter der Telefonnummer (08092) 86 31 40 einen Termin vereinbaren.

Seit Montag, 23. August, gelten im Landkreis Ebersberg die Regelungen, die die aktuelle Änderungsverordnung zur 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung für eine Inzidenz über 35 vorsieht. Wer nicht vollständig geimpft ist oder dessen Genesung von einer Covid-19-Erkrankung nicht weniger als sechs Monate zurückliegt, braucht einen negativen Test in den folgenden Bereichen:

1. In der Innengastronomie und bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen unabhängig davon, ob sie öffentlich oder privat sind.
2. Für sogenannte körpernahe Dienstleistungen wie beispielsweise beim Friseur.
3. In Freizeiteinrichtungen in geschlossenen Räumen wie etwa Fitness-Center oder Hallenbäder und generell beim Sport in geschlossenen Räumen.
4. Außerdem beim Aufenthalt in einem Hotel, einer Pension etc.. Hier braucht man einen Testnachweis bei der Ankunft und zusätzlich immer nach 72 Stunden.
5. Besucherinnen und Besucher von Krankenhäusern sowie von Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen etc. müssen ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35 einen Testnachweis vorlegen. 6. Besucherinnen, Besucher und Beschäftigte in Alten- und Pflegeheimen müssen unabhängig von der Inzidenz einen Test vorweisen, wenn sie nicht vollständig geimpft oder genesen sind.
7. Bei großen Sport- und Kulturveranstaltungen mit länderübergreifendem Charakter wird jetzt neu die zulässige Höchstzuschauerzahl einschließlich geimpfter und genesener Personen auf bis zu 50 Prozent der Kapazität der jeweiligen Sport- bzw. Veranstaltungsstätte erhöht, höchstens aber auf 25.000 Zuschauer mit festen Sitzplätzen. Ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Plätzen muss gewahrt werden können.

Ein Antigen-Schnelltest darf nicht älter als 24 Stunden, ein PCR-Test als 48 Stunden sein. Kinder bis zum sechsten Geburtstag sind von der Regelung weiterhin ausgenommen. Schülerinnen und Schüler, die bei den Schultestungen ohnehin regelmäßig überprüft werden, brauchen keine eigenen Nachweise vorzuzeigen.

Weitere Informationen und eine Übersicht zu den neuen Regelungen findet man beispielsweise im Internet unter www.coronavirus.bayern.de

Artikel vom 24.08.2021
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