Entscheidung steht an

Taufkirchen · Zulassung Bürgerbegehren

Taufkirchen · Die von Ratsmitgliedern veröffentlichten Gründe, am Donnerstag, 12. August, bei der Sondersitzung des Taufkirchner Gemeinderates um 19 Uhr die Zulässigkeit des BN-Bürgerbegehrens „Stopp der Verstädterung“ zu verneinen, dürften einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten.

Denn inhaltliche Fragen sind laut der Befürworter der Bürgerbegehrens keine materiell-rechtlichen Gesichtspunkte, die laut Bayerischem Verwaltungsgerichtshof ausschließlich gefordert sind.

Ob das Bürgerbegehren in der geforderten Form stattfinden wird, wird zunächst vom Gemeinderat am kommenden Donnerstag in öffentlicher Sitzung im Rathaus entschieden. Zuhörer sind willkommen.

Artikel vom 11.08.2021
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