Auch die SPD muss sich klar positionieren

München · Natürlich kann man sein Asylrecht verwirken

Florian Post, SPD-Bundestagsabgeordneter für den Münchner Norden. Foto: Privat

Florian Post, SPD-Bundestagsabgeordneter für den Münchner Norden. Foto: Privat

München · Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Kann man sein Asylrecht verwirken? Diese Frage führt immer wieder zu heftigen Diskussionen: „Ich bin da ganz klar: Schwerverbrecher und terroristische Gefährder müssen abgeschoben werden. (…) Wenn Menschen vor Krieg und Zerstörung fliehen, müssen wir Ihnen helfen. Wer aber schwere Straftaten begeht, wer Menschen vergewaltigt oder ermordet, hat sein Recht auf Asyl verwirkt.“

Florian Post (SPD)
Themenseite: Florian Post (SPD), Bundestagsabgeordneter München-Nord

Bei gesundem Menschenverstand sollte die Aussage, dass Schwerverbrecher selbstverständlich ihr Asylrecht verwirken können und in Deutschland nichts verloren haben, eigentlich breite Zustimmung erfahren.

Wahrheiten müssen ausgesprochen werden: Genauso wie die Tatsache, dass es speziell in migrantischen Milieus sehr wohl importierte Probleme mit Frauenfeindlichkeit und Antisemitismus gibt – was natürlich nicht heißt, dass es diese Probleme nicht auch sonst in Deutschland geben würde. Das eine Problem darf aber das andere nicht relativieren! Dies ist jedoch ein anderes Thema, denn in dieser Kolumne möchte ich ausschließlich darauf eingehen, ob ein gewährtes Asylrecht verwirkt werden kann.

Meiner Meinung nach muss es möglich sein, in der Abwägung zwischen den Interessen des Flüchtlings mit den Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland, zum Ergebnis zu kommen, dass jemand unser Land auch wieder verlassen muss, wenn gravierende Straftaten begangen wurden!

Und dies ist auch heute schon rechtlich möglich. Übrigens werden es sich bei konsequenter Rechtsanwendung einige junge Männer auch hoffentlich zweimal überlegen, ob sie auf „Demonstrationen“, Israel-Flaggen anzünden. Solche Leute brauchen wir in Deutschland nicht! Meine Forderung ist, dass die oben genannten Regelung auch konsequent zur Anwendung kommen. Und mein Wunsch an bestimmte Funktionäre auch meiner Partei wäre, dass sie wieder mehr gesunden Menschenverstand bei dieser Frage walten lassen und nicht nur mit pawlowschen Reflexen reagieren, wenn jemand nichts anderes fordert, als unser geltendes Recht anzuwenden.

Damit schafft man dann auch Akzeptanz dafür, dass das bei uns im Grundgesetz verankerte Asylrecht dazu führt, dass Menschen geholfen wird, die um Leib und Leben fürchten, aber wir im Gegenzug erwarten dürfen, dass sich diese dann auch an die in Deutschland geltenden Gesetze halten, was die überwiegende Mehrheit auch tut. Alles andere ist nicht vermittelbar!

Florian Post
Ihr Bundestagsabgeordneter für den Münchner Norden

Artikel vom 12.08.2021
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