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Digitale Impfausweise im Impfzentrum
Der Landkreis Ebersberg hat jetzt eine Impfquote von fast 57 Prozent (Stand 26. Juli_3021)

So geht sinnvolle Digitalisierung: Über eine App sind die relevanten Impfdaten einfach auf dem Smartphone abrufbar. Foto: CC0
Ebersberg · Am Montag, 26. Juli, ist im Landkreis Ebersberg erneut keine Neuinfektion mit SARS-CoV-2 gemeldet. Eine Woche zuvor waren im Vergleich zum damaligen Vortag zwei neue Infektionsfälle aufgetreten. Insgesamt sind aktuell 31 Menschen aus dem Landkreis Ebersberg positiv auf Corona getestet.
Bisher wurden hier 6.411 Bürger nachweislich positiv mit einem PCR-Test getestet. 6.199 gelten als geheilt, 181 sind leider verstorben. 33 Landkreisbewohner sind derzeit in Quarantäne, weil sie entsprechenden Kontakt zu einer infizierten Person hatten.
Der Wert für die 7-Tage-Inzidenz lag im Landkreis Ebersberg zum Wochenstart bei 7. Das RKI meldet eine Inzidenz von 6,3 für den Landkreis. Der Wert gibt an, wie viele Menschen sich bezogen auf 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen neu mit dem Corona-Virus infiziert haben. Noch immer stemmt sich der Landkreis Ebersberg gegen den bundesweiten Trend von steigenden Fallzahlen.
81.495 Menschen haben im Landkreis Ebersberg eine Erstimpfung erhalten. 33.156 Impfungen davon haben Hausärzte vorgenommen. Bereits zum zweiten Mal geimpft sind 66.650 Landkreisbürgerinnen und
–bürger. 28.643 Zweitimpfungen erfolgten in Hausarztpraxen. Der Landkreis Ebersberg hat jetzt eine Impfquote von 56,56 Prozent. Bereits vollständig geimpft mit Erst- und Zweitimpfung sind 46,26 Prozent der Landkreisbewohner. 
Weil der deutsche Apothekerverband die Ausstellung von digitalen Impfnachweisen wegen einer Sicherheitslücke stoppen musste, bietet das Impfzentrum in Ebersberg seit Samstag, 24. Juli 2021 von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr allen Landkreisbürgern an, den digitalen Impfausweis dort zu erhalten. Mitzubringen sind die Impfnachweise und der Personalausweis.
Wie man Fake-News über „Corona“ im Internet auf die Spur kommen kann, dazu gibt der Bürgerbeauftragte der Bayerischen Staatskanzlei folgende Hinweise auf deren Homepage: Kommt einem der Inhalt auf einer Webseite suspekt vor, ist es ein erster Schritt zu überprüfen, ob sie über ein Impressum verfügt. Das gibt Aufschluss über die rechtlich verantwortlichen Betreiber der Webseite.
Falls kein Impressum vorhanden ist, ist das ein Indiz für eine wenig vertrauenswürdige Quelle. Aus einer Nachricht sollte hervorgehen, wer die Autorin bzw. der Autor ist und auf welche Quellen sich die Information stützt. Finden sich dazu keine Angaben, stellt sich die Frage, wie vertrauenswürdig das Medium ist. Bevor die geteilte Nachricht weiterverbreitet wird, sollte man in jedem Fall überprüfen, ob diese Information auch bei seriösen Nachrichtenportalen und Informationsdienstleistern zu finden ist. Oft sind Meldungen aus dem Zusammenhang gerissen oder in einen falschen Kontext gestellt.
Auch kann man sich so selbst vor Desinformation schützen. Am besten nutzt man, soweit möglich, eine große Bandbreite seriöser Medien. Damit verschafft man sich einen Überblick über ein Thema und kann Informationen kritisch hinterfragen. Bei besonders reißerisch formulierten Inhalten sollten die Alarmglocken schrillen. Professionelle Journalisten berichten sachlich und lassen übermäßige Emotionen außen vor. So haben aufwühlende Titel meist höhere Klickzahlen im Internet statt einer seriösen Berichterstattung zum Ziel.
Artikel vom 28.07.2021Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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