Voraussichtliche Regeln für die Öffnung von Gastronomie und Tourismus

Bayerns Tourismus fährt wieder hoch

Beliebtes Touristenziel: Auch Seilbahnfahrten auf dem Gipfel der Zugspitze sollen ab den 21. Mai wieder erlaubt werden. Foto: Stefan Dohl

Beliebtes Touristenziel: Auch Seilbahnfahrten auf dem Gipfel der Zugspitze sollen ab den 21. Mai wieder erlaubt werden. Foto: Stefan Dohl

Bayern/München · Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger erwartet für den angekündigten Neustart von Gastronomie, Hotellerie und Tourismus in Bayern einen Neustart mit klaren Regeln und guten Hygienekonzepten. Aiwanger: „Wir werden am Montag im Ministerrat ein gutes Regelwerkbeschließen.

Corona (COVID-19) in München und den Landkreisen
Neueste Regelungen, Infos zu Test- und Impf-Zentren, Einkaufsdienste, Bürgerhilfe, u.v.m.

Es wird ein Konzept mit einer Balance aus Schutz undPerspektive werden.“ Diese Eckpunkte des Regelwerkes stehen bereits fest:

Fristen: Grundsätzlich sind Öffnungen möglich, wenn der Sieben-Tages-Inzidenzwert in Städten/Landkreisen fünf Tage nacheinander unterhalb von 100 liegt. Öffnungszeitpunkt ist dann der übernächste Tag nach dieser Frist. Sollte der Inzidenzwert die 100 an drei nacheinander folgenden Tagen wieder überschreiten, gelten ab dem übernächsten Tag wieder Regelungen der Bundesnotbremse. Die Öffnungsentscheidung gibt die zuständige Kreisverwaltungsbehörde im Einvernehmen mit demStaatsministerium für Gesundheit und Pflege bekannt.

Testpflichten: Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 dürfen Gäste oder Besucher nur eingelassen werden, wenn sie ein negatives Ergebnis eines vor höchstens 24 Stunden vorgenommenen PCR-Tests, oder vor höchstens 24 Stunden vorgenommen POC-Antigentests oder eines aktuellen Selbsttests unter Aufsicht in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nachweisen.Von der Testpflicht ausgenommen sind geimpfte sowie genesene Personen entsprechend der landesrechtlichen Regelung. Unterschreitet ein Landkreis oder einekreisfreie Stadt stabil die 7 Tagesinzidenz von 50 Infektionen pro 100.000 Einwohner, entfällt die Testpflicht.

Gastronomie: Die Außengastronomiei n Städten und Landkreisen kann bei einem stabilen Inzidenzwert unter 100 ab Montag, 10.Mai wieder öffnen. Sperrstunde ist 22 Uhr.

Hotels: Beherbergungsbetriebe in bayerischen Städten und Landkreisen können bei einem stabilen Inzidenzwert unter 100 ab dem 21. Mai wieder öffnen. Dazu zählen Hotels, Feriendörfer, -wohnungen und-häuser sowie Campingplätze und vergleichbare Einrichtungen.Verpflegung von Gästen ist auch im Innenraum erlaubt; Sperrstunde ist hier ebenfalls 22 Uhr. Auch für Gäste geöffnet sind zum Betrieb gehörende Schwimmbäder, Wellnessbereiche sowie Solarien und Fitnessräume (außen und innen). Der Nachweis einer Testung ist bei Ankunft erforderlich sowie bei längeren Aufenthalten alle 48 Stunden, sofern weitere Leistungen, insbesondere gastronomische Angebote, in Anspruch genommen werden. Die Testpflicht für Gäste in Beherbergungsbetriebenbleibt auch bei einer Inzidenz von unter 50 bestehen.

Touristische Einrichtungen, Dienstleistungen und Thermalanlagen: Seilbahnen, Fluss- und Seenschiffahrt im Ausflugsverkehr, touristische Bahnverkehre öffnen ab dem 21. Mai. Auch sollen touristische Dienstleistungen wie Stadt- und Gästeführungen, Berg-, Kultur-und Naturführungen im Freien zum gleichen Termin wieder zugelassen werden. Auch öffnen ab dem 21. Mai Thermenanlagen mit medizinisch-therapeutischem Schwerpunkt im Außenbereich.

Hygienekonzepte: Es kommen in allen Bereichen die überarbeiteten Hygienekonzepte des vergangenen Jahres zum Einsatz, die sich hervorragend bewährt haben und einen sehr hohen Infektionsschutz für Beschäftigte und Gäste gewährleisten.

Artikel vom 10.05.2021
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