Menschenmassen allerorten

Am Wochenende registrierte die Münchner Polizei zahlreiche Corona-Verstöße

Die Münchner Polizei hatte am sonnigen Wochenende alle Hände voll zu tun. Symbolbild: CCO

Die Münchner Polizei hatte am sonnigen Wochenende alle Hände voll zu tun. Symbolbild: CCO

München · Sowohl am Abend des Freitag, 23. April, als auch am Samstagabend, 24. April, stellten Beamte der Münchner Polizei an mehreren Örtlichkeiten im Stadtgebiet größere Personenansammlungen fest. Bei diesen Ansammlungen wurden die Abstände der Personen zueinander meist nicht eingehalten.

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Mund-Nasen-Bedeckungen wurden ebenfalls sehr oft nicht getragen, viele Personen konsumierten Alkohol.

In allen Fällen wirkten die Polizeibeamten kommunikativ unter anderem mit Lautsprecherdurchsagen auf die Anwesenden ein, erklärten die aktuell geltenden Regeln zum Infektionsschutz. Viele Personen verließen daraufhin auch die Örtlichkeiten.

Am Freitag, gegen 19.30 Uhr, stellten die Beamten über 200 Personen auf der Wittelsbacherbrücke fest. Diese wurden mit Lautsprecherdurchsagen aufgefordert, die Örtlichkeit zu verlassen. Gegen 20 Uhr waren über 100 Personen auf der Hackerbrücke anzutreffen. Auch dort konnte ein Verlassen der Personen mit entsprechenden kommunikativen Maßnahmen erreicht werden. Um 20.45 Uhr wurden über 300 Personen im Bereich des Georg-Elser-Platzes festgestellt. Auch dort wurde die Örtlichkeit geräumt.

Am Samstagabend, gegen 18.45 Uhr, wurden um die 150 Personen, die sich am Gärtnerplatz aufhielten, aufgefordert, diesen zu verlassen. Die Personen kamen dieser Aufforderung nach. Gegen 20 Uhr wurden auch auf der Hackerbrücke wieder um die 200 Personen angetroffen, die ebenfalls nach entsprechenden Lautsprecherdurchsagen die Örtlichkeit verließen. Eine größere Menschenansammlung wurde am Samstagabend, gegen 20 Uhr, auch im Bereich des Odeonsplatzes festgestellt. Die meisten Personen verließen nach entsprechenden Aufforderungen die Örtlichkeit. 14 Personen, die der Aufforderung nicht nachkamen, wurden wegen Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz angezeigt, sie erhielten zudem Platzverweise.

Gegen 20.30 Uhr bemerkten die im Englischen Garten eingesetzten Beamten um die 300 jüngere Personen, die im Bereich der Karl-Theodor-Wiese tanzten und herumsprangen. Auf die geltenden Infektionsschutzbestimmungen wurde dabei keine Rücksicht genommen. Nach geschätzt 15 Sekunden war diese Situation, die auf die Beamten wie ein Flashmob wirkte, wieder vorbei. Als die Polizeibeamten die Aktion bemerkten, gingen sie sofort auf die sich bildende Gruppe zu und unterbanden den Zustrom weiterer Personen, die dabei noch teilnehmen wollten. Drei Personen mit größeren Musikboxen konnten danach in der Nähe festgestellt werden. Von diesen wurden die Personalien festgestellt. Ob sie mit diesen Boxen einen Beitrag zu der Tanzaktion geleistet hatten, war zunächst ebenso wie eine mögliche Anzeigenerstattung Gegenstand einer polizeilichen Überprüfung.

Am Samstag, gegen 23.05 Uhr, informierte ein Zeuge den Polizeinotruf 110 darüber, dass in einem Wohnhaus in der Freisinger Landstraße in Freimann eine Party mit vielen Personen stattfinden würde. Zwei Streifen der Münchner Polizei fuhren zu der Örtlichkeit und trafen in einer Wohnung auf zwölf Personen (acht Männer und vier Frauen, 19 bis 20 Jahre alt, alle mit verschiedenen Wohnsitzen in München), die dort miteinander feierten und die Abstände zueinander nicht einhielten. Sie wurden alle wegen Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz angezeigt und mussten bis auf den sich dort berechtigt aufhaltenden Bewohner die Wohnung verlassen.

Am Sonntag, 25. April, gegen 18 Uhr, befanden sich rund 150 Personen auf dem Wedekindplatz in Schwabing. Auch dort musste mit Lautsprecherdurchsagen die Aufforderung, den Platz zu verlassen, mitgeteilt werden. Die meisten Personen verließen die Örtlichkeit.

"Bei allen diesen am Wochenende stattfindenden Einsätzen mit Verstößen gegen die Infektionsschutzbestimmungen waren die davon betroffenen Personen nicht immer sofort einsichtig", teilt die Münchner Polizei abschließend mit. "Es waren immer wieder intensive Kommunikationsprozesse nötig, um die geltende Regelungslage und auch die Zielrichtung der polizeilichen Tätigkeiten zu erklären."

Artikel vom 26.04.2021
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