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Bürger können sich aus erster Hand informieren
Info-Veranstaltungen zur ARGE Windkraft
Auch im Landkreis Starnberg gehören Windräder bereits zum alltäglichen Bild. Ob im Hofoldinger Forst Windräder aufgestellt werden, soll bald entschieden werden. Foto: hw
Landkreis-Otterfing-Aying-Sauerlach · Im ersten Quartal 2021 haben die Gemeinden der ARGE Windkraft Hofoldinger Forst ihre Entscheidungen über Fortführung des Projektes getroffen. Basis dafür waren die Ergebnisse der Windmessung, Wirtschaftlichkeitsberechnung und der artenschutzrechtlichen Prüfung.
Die drei Gemeinden Aying, Otterfing und Sauerlach wollen nun diesen aktuellen Stand zusammen mit den Experten interessierten Bürgerinnen und Bürgern vorstellen.
Diese Bürgerdialoge finden an folgenden
Terminen statt:
14. April, 19.30 Uhr: Otterfing
22. April, 19.00 Uhr: Aying
27. April, 19.00 Uhr: Sauerlach
Informationen zu den Programmen, den Anmeldungen und entsprechenden Links der Onlineveranstaltungen sind auf der Projekthomepage Windenergie im Hofoldinger Forst (windenergie-hofoldinger-forst.de) zu finden. Aufgrund der aktuellen Situation können die Veranstaltungen nicht in Präsenzform stattfinden, sondern lediglich online. Die Ergebnisse werden die jeweiligen Gemeinden aber auch jenseits der Online-Termine zur Verfügung stellen.
Der Hofoldinger Forst ist eine mehr als 27 Quadratkilometer große zusammenhängende Waldfläche, die sich auf die vier Gemeinden Brunnthal (11,0 km²), Aying (10,3 km²), Sauerlach (3,1 km²) und Otterfing (2,8 km²) erstreckt.
Die Autobahn A8 verläuft durch das Gebiet in nord-südlicher Richtung. Auf vier Standorten nahe der Autobahn und mehr als zwei Kilometer von jeder Siedlung entfernt könnte nach den ersten Einschätzungen jeweils eine Windenergieanlage errichtet werden. Durch die bereits vorhandene gute Erschließung des Gebiets mit Forstwegen könnten die Baumaßnahmen besonders umweltverträglich durchgeführt werden. Zudem gibt es bereits jetzt viele Freiflächen, an denen nach Windbruch und Borkenkäfer-Befall schon viele Bäume gefällt wurden und somit für potentielle Bauflächen relativ wenige Bäume gefällt werden müssten.
Die erforderlichen Eingriffe lassen sich daher auf ein Minimum reduzieren, sodass der Flächenbedarf je Windenergieanlage voraussichtlich bei nur 2.500 m² liegen wird (der durchschnittliche Flächenbedarf einer Windenergieanlage liegt mit rund 3.750 m² bei etwa der Hälfte eines Fußballfeldes).
Zum Vergleich: Der Hofoldinger Forst erstreckt sich auf einer Fläche von über 27 km² – vier Windenergieanlagen würden somit weniger als 0,04 Prozent der gesamten Waldfläche ausmachen. Noch dazu steht in jedem Falle fest: Durch die Errichtung von Windenergieanlagen im Hofoldinger Forst wird sich die Waldfläche nicht verringern.
Der Hofoldinger Forst ist als Bannwald ausgewiesen. Das bedeutet, dass jede aus der Waldnutzung fallende Fläche in unmittelbarer räumlicher Nähe zum Forst durch Wiederaufforstung nicht bewaldeter Flächen ausgeglichen werden muss.
Artikel vom 14.04.2021Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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