Einige Gemeinden im Landkreis München werden Beobachtungsgebiet

Landkreis-München · Geflügelpest in der Region angekommen

Die Geflügelpest rückt näher: Einige Gemeinden im Osten und Südosten des Landkreises München sind jetzt als Beobachtungsgebiet deklariert worden. Symbolbild: CC0

Die Geflügelpest rückt näher: Einige Gemeinden im Osten und Südosten des Landkreises München sind jetzt als Beobachtungsgebiet deklariert worden. Symbolbild: CC0

Landkreis-München · Anfang März wurde bereits im Landkreis Schwandorf ein Ausbruch der Geflügelpest amtlich bestätigt, nun gibt es auch im Landkreis Ebersberg den ersten Fall. Teile des Landkreises München werden daher nun zum Beobachtungsgebiet erklärt. Nachdem Ende März ein Ausbruch der Geflügelpest in der Gemeinde Poing amtlich bestätigt wurde, wird um den befallenen Betrieb herum ein Beobachtungsgebiet festgelegt.

Im Landkreis München sind die Gemeinden Aschheim, Feldkirchen, Grasbrunn (Bereich Keferloh), Haar, Ismaning (im Bereich des Speichersees) und Kirchheim betroffen. Tierhalter, die in diesen Gemeinden Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse) halten, müssen dem Landratsamt unverzüglich die Anzahl der gehaltenen Vögel unter Angabe ihrer Nutzungsart und ihres Standorts und der verendeten gehaltenen Vögel sowie jede Änderung anzeigen.

Zudem haben sie sicherzustellen, dass die Ställe oder sonstigen Standorte des Geflügels von betriebsfremden Personen nur mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegkleidung betreten werden. Die Schutzkleidung muss nach Verlassen des Stalles oder sonstigen Standorts des Geflügels unverzüglich abgelegt und unverzüglich gereinigt und desinfiziert bzw. bei Einwegkleidung nach Gebrauch unverzüglich beseitigt werden.

Gehaltene Vögel, Fleisch von Geflügel und Federwild, Eier sowie von Geflügel und Federwild stammende sonstige Erzeugnisse und tierische Nebenprodukte dürfen weder in einen noch aus einem Bestand, Futtermittel dürfen nicht aus einem Bestand verbracht werden. Dies gilt nicht für die Beförderung im Durchgangsverkehr auf Autobahnen, anderen Straßen des Fernverkehrs oder Schienenverbindungen, soweit das Fahrzeug nicht anhält und Geflügel nicht entladen wird.

Transportfahrzeuge und Behälter, mit denen gehaltene Vögel, frisches Fleisch von Geflügel, tierische Nebenprodukte von Geflügel, Futtermittel oder sonstige Materialien, die Träger des hochpathogenen aviären Influenzavirus sein können, befördert worden sind, sowie Fahrzeuge, mit denen ein Bestand mit gehaltenen Vögeln befahren worden ist, sind unverzüglich nach jeder Beförderung zu reinigen und desinfizieren. Gehaltene Vögel zur Aufstockung des Wildbestands dürfen nicht frei gelassen werden. Auch die Durchführung von Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten oder Veranstaltungen ähnlicher Art ist verboten.

Tiere müssen in den Ställen bleiben

Private und gewerbliche Tierhalter müssen aufgrund einer vor drei Wochen erlassenen Allgemeinverfügung in zahlreichen Gemeinden im Landkreis ihren Geflügelbestand auch weiterhin in Ställen halten, um frei lebende Wildtiere davon abzuhalten, Nutztiere mit der Geflügelpest zu infizieren.

Die Verordnung betrifft folgende Kommunen: Aschheim, Aying (nur die Ortsteile Loibersdorf, Kaps, Spielberg/Gut Spielberg), Baierbrunn, Feldkirchen, Garching, Gräfelfing, Grünwald, Haar, Ismaning, Kirchheim, Oberschleißheim, Planegg, Pullach, Unterföhring und Unterschleißheim. Die Vögel müssen entweder in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung gehalten werden, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung besteht.

Wie in ganz Europa breitet sich auch in Deutschland die hochansteckende Geflügelpest immer weiter aus. Hauptwirte der Vogelgrippeviren sind wild lebende Wasservögel. Der Landkreis München ist wegen seiner zahlreichen Zugrastplätze wie Speicherseen, Baggerseen und anderer Gewässer deshalb besonders gefährdet. Bürger des Landkreises werden darum gebeten, tot aufgefundene Wasservögel dem Veterinäramt zu melden.

Artikel vom 07.04.2021
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