Erst einmal wird geöffnet

Landkreis-München · Läden, Museen und Bibliotheken werden vorläufig geöffnet

Ab sofort darf man wieder in allen Läden einkaufen gehen, nicht nur in Lebensmittel- und Drogeriemärkten. Foto: CC0

Ab sofort darf man wieder in allen Läden einkaufen gehen, nicht nur in Lebensmittel- und Drogeriemärkten. Foto: CC0

Landkreis-München · Am Sonntagnachmittag hat das Bayerische Gesundheitsministerium gekannt gegeben, in welchen Städten und Landkreisen ab dem morgigen Montag weitere Öffnungsschritte für Handel und Dienstleistungen vorgenommen werden dürfen. Im Landkreis München gelten demnach zum Stichtag Montag, 8. März, die Regelungen für eine stabile Sieben-Tages-Inzidenz. Das gilt ab Montag für den Einzelhandel Ab Montag darf somit der Einzelhandel wieder öffnen.

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Beschränkt bleibt jedoch die Anzahl der Kunden mit jeweils einem Kunden je 10 m2 für die ersten 800 m2 Verkaufsfläche und darüber hinaus je ein Kunde auf 20 m2. Öffnen dürfen darüber hinaus unter anderem auch Museen, Galerien und Zoos.

Buchhandlungen werden ab kommenden Montag generell dem Einzelhandel des täglichen Bedarfs zugerechnet. Sie können somit mit entsprechenden Hygienekonzepten und einer Begrenzung auf einen Kunden je 10 m² für die ersten 800 m² Verkaufsfläche und darüber hinaus einen Kunden je 20 m² auch bei höheren Inzidenzwerten geöffnet bleiben. Gleiches gilt für Büchereien, Archive und Bibliotheken wieder.

Sport und Kontakte

Darüber hinaus ist kontaktfreier Sport in kleinen Gruppen (max. 10 Personen) sowohl im Außenbereich als auch auf Außensportanlagen wieder erlaubt. Auch die Möglichkeit für private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten wird ab 8. März 2021 generell wieder erweitert. Es dürfen sich nunmehr die Mitglieder zweier Haushalte treffen, beschränkt jedoch auf maximal fünf Personen. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt.

Inzidenz entscheidet über weitere Maßnahmen

Je nachdem, wie sich die Sieben-Tages-Inzidenz entwickelt, treten weitere Lockerungen in Kraft oder müssen notfalls auch wieder zurückgenommen werden. Wird ein maßgeblicher Inzidenzwert (35, 50, 100) an drei Tagen in Folge über- oder unterschritten, gelten ab dem zweiten Tag nach Über- bzw. Unterschreitung die inzidenzwertabhängigen neuen Regelungen der 12.Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.

„Ich freue mich natürlich sehr, dass wir mit der Öffnung der Geschäfte, von Bibliotheken und Außensportanlagen im Landkreis München wieder ein Stück mehr Normalität zurückgewinnen“, so Landrat Christoph Göbel. „Mit Blick auf unsere Inzidenzwerte, die in den letzten Tagen immer nur knapp unter 50 lagen, bin ich allerdings nur vorsichtig optimistisch. Deshalb appelliere ich auch erneut an alle Bürgerinnen und Bürger: Seien Sie auch weiterhin vorsichtig, halten Sie sich an die geltenden Regelungen und lassen Sie sich für die Impfung gegen das Corona-Virus registrieren. Nur so kann es uns gelingen, das Virus langfristig in die Schranken zu weisen."

Da in der Landeshauptstadt München der Inzidenz-Wert über 50 liegt, gibt es dort keine generelle Öffnung, hier wird das so genannte Click & Meet-Verfahren angeboten, dass bedeutet, dass man nach vorheriger Anmeldung einen persönlichen Einkaufstermin für das jeweilige Geschäft vereinbaren kann.

Artikel vom 08.03.2021
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