Notwendige Hilfen werden verlängert und erweitert

München · Der Sozialstaat bleibt verlässlich

Florian Post, SPD-Bundestagsabgeordneter für den Münchner Norden. Foto: Privat

Florian Post, SPD-Bundestagsabgeordneter für den Münchner Norden. Foto: Privat

München · Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger! Das Bundeskabinett hat vor zwei Wochen das Sozialschutzpaket III beschlossen. Wir verlängern damit auslaufende Maßnahmen und bringen neue Hilfen auf den Weg.

Florian Post (SPD)
Themenseite: Florian Post (SPD), Bundestagsabgeordneter München-Nord

Zwar ist es uns gelungen, durch Wirtschaftshilfen, das Kurzarbeitergeld sowie einfach zugängliche Sozialleistungen die größten ökonomischen und sozialen Härten abzufedern. Aber dennoch wird die Corona-Pandemie auf absehbare Zeit eine große Belastung insbesondere für Familien mit Kindern sowie für die Wirtschaft bleiben.

Mit dem Sozialschutzpaket III wollen wir für mehr Unterstützung sorgen und das Vertrauen der Menschen in den Sozialstaat stärken:

Einfacher Zugang zur Grundsicherung: Für alle Menschen, die auf die existenzsichernden Leistungen angewiesen sind, verlängern wir den erleichterten Zugang bis Ende des Jahres 2021. Das heißt, dass niemand seine Wohnung aufgeben und Rücklagen fürs Alter oder für den Betrieb aufbrauchen muss, wenn existenzsichernde Leistungen in Anspruch genommen werden. Das gilt auch für die erleichterte Vermögensprüfung beim Bezug von Kinderzuschlag.

Corona-Zuschuss: Um die besonderen finanziellen Belastungen aufzufangen, die durch die Corona-Pandemie entstanden sind, sollen alle Erwachsenen, die existenzsichernde Leistungen beziehen, einen einmaligen Corona-Zuschuss in Höhe von 150 Euro erhalten. Damit tragen wir aktuell höheren Alltagsausgaben zum Beispiel für Masken oder Schnelltests zum Besuch von Angehörigen Rechnung. Kinderbonus: Für alle kindergeldberechtigten Kinder wird wie schon 2020 ein Kinderbonus ausgezahlt, der nicht auf Sozialleistungen angerechnet wird.

Mittagsverpflegung sichern: Die Sonderregelung für Hilfebedürftige zur gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Kitas, Schulen oder Werkstätten für Behinderte wird bis zum 30. Juni 2021 verlängert.

Hilfe für Kreativ- und Kunstschaffende: Unter den Einschränkungen des öffentlichen Lebens leiden Kreativ- und Kunstschaffende besonders stark. Aus diesem Grund setzen wir die jährliche Mindesteinkommensgrenze von 3.900 Euro im Künstlersozialversicherungsgesetz auch für das Jahr 2021 aus und stocken das Rettungs- und Zukunftsprogramms „Neustart Kultur" auf.

Soziale Dienstleister schützen: Wir tragen zudem auch dafür Sorge, dass soziale Dienstleister und Einrichtungen der Fürsorge in Deutschland weiterhin in ihrem Bestand gesichert und finanziell unterstützt werden.

Florian Post
Ihr Bundestagsabgeordneter für den Münchner Norden

Artikel vom 24.02.2021
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