Unterstützung für Präsenzunterricht

Landkreis-Erding · Sitzung des Ausschusses für Bauen und Energie

Der Landkreis Erding will den Präsenzunterricht an Schulen alsbald wieder ermöglichen.  Foto: CC0

Der Landkreis Erding will den Präsenzunterricht an Schulen alsbald wieder ermöglichen. Foto: CC0

Landkreis-Erding · Die landkreiseigenen Schulen erhalten weitere Unterstützung bei der Vorbereitung des Präsenzunterrichts. Im Zuge eines weiteren Förderprogramms des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus werden zusätzlich zu den bereits vorhandenen 31 Luftreinigungsgeräten für Klassen- und Fachräume ohne ausreichende Belüftung nun auch alle weiteren Räume mit entsprechenden Geräten ausgestattet.

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Mit einem Schreiben vom 22.12.2020 hat die Regierung eine zweite Antragsrunde eröffnet. Der staatliche Förderanteil für diese Räume bzw. Geräte wird gegenüber der ersten Runde bei max. 50% liegen, d.h. der Förderhöchstbetrag pro Raum beträgt 1.750 Euro/Gerät. Die Vorbereitungen für das Vergabeverfahren für rund 460 Luftfiltergeräte (rund 370 große und rund 90 kleine Geräte) wurden durch das Landratsamt bereits abgeschlossen, mit einer Lieferung ist ab Mitte März zu rechnen. Geplant ist, die großen Geräte in den Klassenzimmern (rund 66 qm) zu positionieren und die kleineren Geräte in Neben- und Gruppenräumen (max. 30 qm).

Der Landkreis investiert hier somit rund 550.000 Euro: „Der Präsenzunterricht ist durch nichts zu ersetzen. Wir haben mit der Beschaffung von über 400 CO2-Ampeln und Luftreinigungsgeräten für die Räume, die nicht ausreichend belüftet werden können, bereits essentielle Maßnahmen in die Wege geleitet. Die Beschaffung der zusätzlichen Luftreinigungsgeräte bedeutet noch mehr Schutz für die Schulfamilie in unseren Landkreisschulen.“, so Landrat Martin Bayerstorfer.

Die Planungen für das Feuerwehrservicezentrum schreiten voran. Der Landkreis Erding beteiligt sich am Ausschreibungsverfahren der Stadt Erding, um ein geeignetes Architekturbüro für die weiteren Planungen gewinnen zu können.

Artikel vom 14.02.2021
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