Konsequentes Handeln ist geboten

Jeder Corona-Verstoß wird geahndet - Erklärung des Landratsamtes

Der Kampf gegen Corona läuft auf vielen Ebenen: In der Verwaltung oder wie hier bei der Inbetriebnahme der Impfzentren, wie hier in Oberhaching - Landrat Christoph Göbel (4.v.r.). Foto: hw

Der Kampf gegen Corona läuft auf vielen Ebenen: In der Verwaltung oder wie hier bei der Inbetriebnahme der Impfzentren, wie hier in Oberhaching - Landrat Christoph Göbel (4.v.r.). Foto: hw

München/Landkreis · Dem Landratsamt München wird derzeit vorgeworfen, Verstöße gegen die Bayerische Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung nicht konsequentzu ahnden. Dies ist nicht richtig. Tatsächlich ist die Abarbeitung der eingegangenen rund 1.700 Anzeigen bislang zu langsam erfolgt, in einer Sondereinheit wurde nun Personal gebündelt, um die Vorgänge sehr viel rascher abzuarbeiten.

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Jede einzelne Anzeige wird pflichtgemäß geprüft, Anhörungen werden und wurden durchgeführt und jeder nachgewiesene Verstoß führt zu einem Bußgeld, das entsprechend der gesetzlichen Regelungen festgesetzt wird. Jeder Bescheid ergeht innerhalb der vom Gesetzgeber festgelegten Frist.

Gemeinsam mit dem Polizeipräsidium München hat das Landratsamt München das Prozedere dazu festgelegt, um in der Bearbeitung deutlich schneller zu werden.

Es wurde umgehend eine Sondereinheit gebildet, die nun alle Verfahren möglichst rasch zum Abschluss bringt. Dabei gerät kein einziger Verstoß in Gefahr, wegen Verfristung nicht mehr verfolgt werden zu können. Niemand muss sich also diesbezüglich sorgen oder darf gar hoffen, ungestraft davon zu kommen.

„Es ist auch aus meiner Sicht kein gutes Signal, wenn Verstöße gegen die Corona-Regeln nicht schnell und konsequent geahndet werden, sondern die lange Frist zur Verbescheidung ausgenutzt wird. Denn eine unmittelbare Reaktion dient der Abschreckung und somit auch der Bestätigung rechtstreuer Bürgerinnen und Bürger, die sich an alle Regeln halten. Genau deshalb habe ich auch die Sondereinheit zur schnellen Abarbeitung der Verfahren gebildet“, bekräftigt Landrat Christoph Göbel und ergänzt: „Bei aller Notwendigkeit der konsequenten Verfolgung von Verstößen, die ich uneingeschränkt erkenne und befürworte, sollten wir aber auch nicht vergessen, dass unser aller Einsatz vor allem dem unmittelbaren Kampf gegen das Virusdienen muss. Daran arbeiten wir im Landratsamt München tagtäglich und ohne jeden Abstrich –darauf dürfen sich die Menschen verlassen.“

Hintergrund: Das Landratsamt München arbeitet, wie andere staatliche und kommunale Behörden auch, mit begrenzten Ressourcen in einer pandemischen Ausnahmesituation. Wir müssen für unsere Bürgerinnen und Bürger den bestmöglichen Infektionsschutz gewährleisten und jederzeit schnell auf neue Infektions-und Rechtslagen reagieren.

Bürger, Unternehmen, Kommunen, Vereine, Feuerwehren, Parteien, Kirchen etc. kommen in großer Zahl und in den meisten Fällen kurzfristig mit Anliegen, z.B. zu geplanten Veranstaltungen, gewünschten Ausnahmegenehmigungen oder rechtlichen Fragen auf uns zu.

In dieser Situation ist es unsere Aufgabe, als Behörde jederzeit und schnell erreichbar zu sein. Auf dieser tagesaktuellen Bewältigung der Infektionslage liegt unser Fokus. Zu unseren Aufgaben gehört selbstverständlich auch die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit den geltenden Corona-Regeln.

Beim Landkreis München sind seit Beginn der Corona-Pandemie rund 1.700 Anzeigen wegen Verstößen gegen die Corona-Regeln eingegangen. Der Großteil der Anzeigen kommt von der Polizei. Jede einzelne Anzeige wird von uns geprüft und, wann immer rechtlich möglich, entsprechende Bußgelder erlassen. Bislang wurden rund 400 Verfahren bearbeitet, in denen das Verfahren aus rechtlichen Gründen eingestellt werden musste. Einstellungen wegen eingetretener Verfolgungsverjährung gab es nicht.

Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre, so dass dies auch in absehbarer Zeit nicht droht. In einem großen Teil der Fälle wurden die Betreffenden bereits zu den im Raum stehenden Vorwürfen einer Ordnungswidrigkeit angehört. Die Anhörung ist Voraussetzung für das weitere Bußgeldverfahren. In bislang elf Fällen wurden Bußgeldbescheide erlassen.

Alle noch offenen Verfahren werden weiterverfolgt mit dem Ziel, schnellstmöglich entsprechende Bußgeldbescheide zu erlassen. Dafür setzen wir aktuell eine Sondereinheitein, die durch entsprechende Personalmehrungen und Personalumschichtungen in der Lage sein wird, eine möglichst schnelle und konsequente Erledigung der offenen Verfahren sicherzustellen.

Artikel vom 20.01.2021
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