Landkreis Erding informiert über Prozedere

Landkreis-Erding · Leistungen für die Kindertagespflege

Wer seine Kinder während des Lockdowns zuhause und nicht bei der Kindertagespflege betreuen lässt, braucht für diese Zeit auch keine Gebühren zu bezahlen. Foto: CCO

Wer seine Kinder während des Lockdowns zuhause und nicht bei der Kindertagespflege betreuen lässt, braucht für diese Zeit auch keine Gebühren zu bezahlen. Foto: CCO

Landkreis-Erding · Auf Grundlage des § 19 Abs. 1 Satz 1 der 11. BayIfSMV wurden vor Weihnachten auch die Kindertagespflegestellen (Anm.: Kinder in Kindertagespflege werden in der Regel im Hausstand der Tagespflegeperson betreut) grundsätzlich geschlossen. Nur für bestimmte Personengruppen wird bei Bedarf eine Notbetreuung angeboten.

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Dabei kommt der Landkreis Erding den Eltern der in der Tagespflege betreuten Kinder entgegen. „Wie im Frühjahr schon sehen wir auch in diesem Lockdown davon ab, den Kostenbeitrag von Eltern einzufordern, wenn diese keine Notbetreuung in Anspruch nehmen“, so Landrat Martin Bayerstorfer. „Ich hoffe jedoch insbesondere für die betroffenen Kinder, dass wir diese Ausnahme-Regelungen nicht mehr allzu lange brauchen, sondern bald wieder eine Rückkehr in die reguläre Kindertagesbetreuung möglich sein wird.“

Auch das Entgelt für die Kindertagespflege wird trotz Schließung der Kindertagespflegestellen weiterhin in unveränderter Höhe an die Tagespflegepersonen auf Grundlage der Förderrichtlinie des Landkreises Erding gezahlt. Auch im Quarantänefall der Tagespflegeperson oder eines Haushaltsangehörigen wird das so gehandhabt. Landrat Martin Bayerstorfer dazu: „Wir lassen unsere Tagespflegepersonen auch hier nicht im Regen stehen. Mit dieser großzügigen Handhabung sollen die Tagespflegepersonen finanziell abgesichert werden, generell im Lockdown als auch im Quarantänefall.“

Die Förderrichtlinie hierzu hatte der Jugendhilfeausschuss jüngst in seiner Sitzung am 16.11.2020 entsprechend neu gefasst, um auch bei künftigen infektionsschutzrechtlichen Schließungen dies im Sinne der Tagespflegepersonen rechtssicher wieder so praktizieren zu können.

Die Vergütung im Falle einer notwendigen häuslichen Quarantäne der Tagespflegeperson selbst bzw. eines Haushaltsangehörigen der Tagespflegeperson wurde bislang zwar nicht explizit geregelt, wird jedoch seitens des Landratsamtes Erding genauso gehandhabt, d.h. das Entgelt für die Kindertagespflege wird auch dann weiterhin in unveränderter Höhe an die Tagespflegepersonen geleistet.

Artikel vom 14.01.2021
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