Erneute Betrugsanrufe in Zorneding

Zorneding · Falsche Polizeibeamte

Zorneding · Am Montag (16.11) gab es im Bereich Zorneding eine Vielzahl von Anrufen angeblicher Polizeibeamter, die auf subtile Art versuchen ihre Opfer zur Übergabe von Bargeld oder Wertgegenständen zu bewegen. Die von den Tätern angewandte Betrugsmasche hat vor allem lebensältere Menschen als Opfer im Visier.

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Die Täter geben sich dabei am Telefon als Polizisten aus, versuchen beispielsweise unter der Legende, dass eine Frau in der gleichen Straße überfallen wurde, Informationen über die Besitzverhältnisse der Angerufenen zu erhalten und in der Folge diese zur Übergabe von Bargeld oder Wertgegenständen zu bewegen.

Aktiv zeigten sich die Täter heute (zwischen 12:10 und 12:50 Uhr), denn allein 5 solcher Anrufe wurden der Polizei in Poing an diesem Tag aus dem Gemeindebereich Zorneding gemeldet. In keinem der Fälle entstand einem der Opfer ein finanzieller Schaden, da diese die Betrugsabsicht erkannten und rechtzeitig die Telefonate beendeten.

Weil davon auszugehen ist, dass diese Betrugsmasche von den Tätern weiterhin fortgesetzt wird, bittet die Polizei die folgenden Verhaltenstipps zu beachten.

  • Seien Sie grundsätzlich misstrauisch bei derartigen Anrufen!
  • Die Täter nutzen häufig einen technischen Trick, durch den die Notrufnummer 110 im Display angezeigt wird. Beachten Sie: Die Polizei ruft Sie niemals unter
  • der Notrufnummer 110 an!
  • Beenden sie im Zweifelsfall das Gespräch schnellstmöglich, ohne persönliche Daten bzw. Informationen über vorhandene Wertgegenstände oder Bargeld preiszugeben!
  • Gehen Sie nicht auf Forderungen zur Übergabe von Geldbeträgen oder Wertgegenständen ein!
  • Rufen Sie im Zweifelsfall die Polizei unter einer dem Telefonbuch entnommenen Telefonnummer an, in eiligen Fällen auch unter der Notrufnummer 110!
  • Lassen Sie grundsätzlich keine Unbekannten in Ihre Wohnung!
  • Gesundes Misstrauen ist keine Unhöflichkeit: Fordern Sie von angeblichen Amtspersonen, zum Beispiel Polizisten, den Dienstausweis!
  • Sprechen Sie auch mit ihren Angehörigen über das Phänomen und warnen Sie diese vor dem Vorgehen der Täter!

Artikel vom 17.11.2020
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