Gesetzesänderung kommt noch dieses Jahr

München · Cum-Ex-Fälle verjähren doch nicht

Florian Post, SPD-Bundestagsabgeordneter für den Münchner Norden. Foto: Privat

Florian Post, SPD-Bundestagsabgeordneter für den Münchner Norden. Foto: Privat

München · Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger! Durch strafbare Cum-Ex-Geschäfte haben Steuerbetrügerinnen und Steuerbetrüger unserem Gemeinwesen bekanntlich einen Schaden in beispielloser Höhe zugefügt. Wir müssen – und wir werden – dafür sorgen, dass die Täter die milliardenschweren Erträge ihrer Taten nicht behalten dürfen.

Florian Post (SPD)
Themenseite: Florian Post (SPD), Bundestagsabgeordneter München-Nord

Denn milliardenschwerer Betrug zu Lasten der Allgemeinheit darf sich nicht lohnen.

Um die rechtswidrig durch die Cum-Ex-Geschäften erlangten Erträge einzuziehen, ist eine Gesetzesänderung nötig. Denn etlichen staatlichen Einziehungsansprüchen könnte nach derzeitiger Rechtslage das Hindernis der Verjährung entgegenstehen. Dieses Hindernis wollen wir aus dem Weg räumen. Und das ist machbar. Eine gute Lösung hierfür hat das Justizministerium bereits gefunden: Durch eine rückwirkende Änderung von § 73e des Strafgesetzbuches und von damit in Verbindung stehenden Vorschriften könnten wir eine staatliche Einziehung der Cum-Ex-Gewinne ermöglichen. Und das sollte so zügig wie möglich geschehen.

Ursprünglich hatten wir geplant, die notwendige Gesetzesänderung im Zuge einer ohnehin angedachten Reform der Strafprozessordnung (StPO) herbeizuführen. Unser bereits an die Länder und Verbände versandter Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung enthält entsprechende Regelungsvorschläge.

Das Inkrafttreten der StPO-Reform wird allerdings voraussichtlich erst Mitte des nächsten Jahres erfolgen. Mit der Einziehung der Cum-Ex-Erträge wollen wir indes keinen Tag länger warten als notwendig. Wir haben uns deshalb entschlossen, die Änderung von § 73e StGB und die damit in Zusammenhang stehenden Änderungen aus dem Gesetzentwurf zur StPO-Reform herauszulösen – und in ein Gesetzesvorhaben aufzunehmen, das bereits in diesem Jahr zum Abschluss gebracht werden wird: Das Jahressteuergesetz. Inhaltliche Änderungen sind damit nicht verbunden.

Cum-Ex hat auf erschreckende Weise gezeigt, wie viel Energie manche entfalten, um sich auf Kosten des Gemeinwesens zu bereichern. Unser Rechtsstaat muss auf dieses perfide Betrugsschema eine wirkungsvolle Antwort geben. Ein schlagkräftiges Instrument hierfür ist gefunden. Setzen wir den Vorschlag schnellstmöglich um!

Ihr Bundestagsabgeordneter für den Münchner Norden
Florian Post

Artikel vom 11.11.2020
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