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Festnahme eines Tatverdächtigen nach Betrug
Falsche Polizeibeamte in Moosach
Moosach · Am Mittwoch, 28.10.2020, gegen 10:45 Uhr, rief bei einer 65-jährigen Münchnerin mit Wohnsitz in Moosach ein bislang unbekannter Täter an und gab sich als Polizeibeamter aus. Dieser schilderte ihr, dass ein vermeintlicher Täter eines Überfalls festgenommen worden sei und dies in der Nähe ihrer Wohnung passiert sei.
Ängstigen - bedrängen - einschmeicheln - Mitleid schinden: Das sind Tricks der Diebe um an das Geld der Opfer zu kommen
Bei dem Täter sei ein Zettel mit der Erreichbarkeit der 65-Jährigen aufgefunden worden. Sie wurde dann die ganze Nacht über permanent angerufen und die Anrufer gaben sich als Polizeibeamte und Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft aus. Die 65-Jährige wurde daraufhin dazu gebracht, ihr Bankschließfach zu leeren, was sie auch tat. Bargeld und weitere Wertsachen (im Wert von mehreren zehntausend Euro) deponierte sie - wie von den Anrufern gefordert - in einer Tasche vor dem Anwesen. Es erschien dann ein Abholer und nahm die bereitgestellten Wertsachen an sich und verließ den Ablageort. Hierbei konnte er jedoch von mehreren Zeugen gesehen werden.
Die unmittelbar verständigten Polizeibeamten fahndeten im Nahbereich nach dem Abholer. Die Fahndung verlief negativ. Unter Einbindung der Beamten der Arbeitsgruppe Phänomene des Polizeipräsidiums München wurden weitere umfangreiche Ermittlungen getätigt.
Im Rahmen dieser sofort durchgeführten Ermittlungen wurde bekannt, dass ein 44-Jähriger mit Wohnsitz in München im Verdacht stand, die Sachen abgeholt zu haben und diese in Richtung Nürnberg zu bringen. In enger Zusammenarbeit mit der Bundespolizei konnte der 44-Jährige am Hauptbahnhof in Nürnberg festgenommen werden. Er wurde dann der Haftanstalt des Polizeipräsidiums München überstellt.
Gegen den 44-Jährigen erging ein Untersuchungshaftbefehl durch die Staatsanwaltschaft München I. In diesem Fall ermittelt die AG Phänomene.
Lassen Sie keine unbekannten Personen in Ihre Wohnung, die sich nicht eindeutig legitimieren können. Dieser Hinweis gilt außerdem für Betrugsmaschen ähnlicher Art. Wenn Sie Anrufe von vermeintlichen Personen anderer Behörden erhalten, vergewissern Sie sich über einen unabhängigen Anruf bei dieser Behörde, ob der Anrufer tatsächlich in deren Auftrag bei Ihnen angerufen hat. Machen Sie am Telefon niemals Angaben über Ihre finanziellen Verhältnisse und teilen Sie keine Bankverbindungsdaten mit.
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