Wichtige Infos

München · Bei Corona-positiv Getestete

Wer ein positives Testergebnis erhält, muss sich umgehend für zehn Tage in Isolation begeben. Symbolbild: CCO

Wer ein positives Testergebnis erhält, muss sich umgehend für zehn Tage in Isolation begeben. Symbolbild: CCO

München · Aufgrund der hohen Anzahl an täglichen Neuinfektionen kann es aktuell zu Verzögerungen bei der Kontaktaufnahme durch das Gesundheitsamt kommen. Das Referat für Gesundheit und Umwelt (RGU) weist darauf hin, dass jede Person, die ein positives Testergebnis erhält, verpflichtet ist, sich umgehend für zehn Tage in Isolation zu begeben – unabhängig davon, ob sie bereits vom Gesundheitsamt kontaktiert wurde.

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Das regelt die Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege (StMGP).

Stadtdirektor Rudolf Fuchs, kommissarischer Leiter des Referats für Gesundheit und Umwelt: „Wenn Sie ein positives Testergebnis erhalten haben, begeben Sie sich bitte umgehend in Isolation und informieren Sie ihre Kontaktpersonen. Damit helfen Sie, die Weiterverbreitung von Corona zu stoppen, und unterstützen das Gesundheitsamt bei der wichtigen Arbeit, Infektketten zu unterbrechen“.

Als Kontaktperson 1. Grades (KP1) gilt nach Kriterien des Robert Koch-Instituts (RKI), wer länger als 15 Minuten näher als 1,5 Meter ohne Mundschutz Kontakt mit einer infizierten Person hatte. KP1 müssen nach Definition des RKI für 14 Tage in Quarantäne.

Unter https://t1p.de/Infos-Corona-positiv-Getestete finden sich Informationen für infizierte Personen.

Unter https://t1p.de/Infos-Kontaktpersonen sind Informationen für Kontaktpersonen abrufbar.

Die Regelungen in der Allgemeinverfügung des StMGP sind unter dem Link https://t1p.de/corona-allgemeinverfuegung zu finden.

Das RGU ist als das für das Stadtgebiet München zuständige Gesundheitsamt unter anderem dafür verantwortlich, Infektionsketten zu unterbrechen, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Dafür ist vor allem eine schnelle Identifizierung, Information und Separierung von Infizierten und deren Kontaktpersonen erforderlich.

Artikel vom 31.10.2020
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