Umfassender Maßnahmenkatalog zur Eindämmung der Pandemie

München/Bayern · Lockdown light im November

Ministerpräsident Markus Söder: „Keine Sorglosigkeit walten lassen!“ Foto: Bayerische Staatskanzlei

Ministerpräsident Markus Söder: „Keine Sorglosigkeit walten lassen!“ Foto: Bayerische Staatskanzlei

München/Bayern · Einen "Lockdown light" wird es nach dem Willen der Bundesregierung und der Länder ab kommenden Montag, 2. November geben. Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten haben dies bei einer Videokonferenz am Mittwoch beschlossen.

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> Die Maßnahmen im Überblick
> Kinderbetreuung bleibt gewährleistet

Mit diesen neuen Maßnahmen will man die ständig steigenden Infektionszahlen unter Kontrolle bringen. Im Gegensatz zum Lockdown im Frühjahr bleiben Schulen, Kindergärten sowie Geschäfte offen. Schließen müssen hingegen die Gastronomie (nur Abholung bzw. Lieferservice erlaubt), Fitnesscenter, Kosmetikstudios und Massagepraxen.
Offen hingegen bleiben dieses Mal Friseure sowie Podologen (Fußpflege).

Ministerpräsident Markus Söder kommentierte die Beschlüsse, die noch in einer Sondersitzung des Bayerischen Landtags abgestimmt werden müssen: "Ein schwieriger Tag mit schwierigen Entscheidungen." Aber so erklärte Bayerns Ministerpräsident weiter, die ständig steigenden Zahlen sprächen eine eigene Sprache, es sei offensichtlich, dass etwas getan werden müsse. Schon einmal habe man mit einem Lockdown die Zahlen nach unten bringen können, das erhoffe man sich auch dieses Mal wieder.

Er appellierte an die Solidargemeinschaft, sich an die Regeln zu halten, um im Endeffekt eine Überlastung des medizinischen Bereichs zu verhindern. "Der November wird schwierig", gab er zu, aber, so Markus Söder weiter, man hoffe, danach wieder ein Stück mehr in die Normalität zurückkehren zu können. Bund und Länder stellen den betroffenen Branchen weitreichende finanzielle Hilfen in Aussicht, die die schwierigen Wochen überbrücken helfen sollen.

Die Maßnahmen im Überblick

  • Private Zusammenkünfte sind ab Montag, 2. November, nur noch Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes mit maximal zehn Personen gestattet. Wer sich nicht daran halte, werde mit entsprechenden Bußgeldern belegt.
  • Hotels und Ferienwohnungen müssen im November schließen, solange die Nutzung für touristische Zwecke erfolgen soll. Der Appell richtet sich an alle Bürger, auf unnötige Reisen zu verzichten, auch auf den Besuch von Verwandten.
  • Die Gastro bleibt zu: Vom 2. November an bleiben alle Cafés, Bars und Restaurants geschlossen. Diese Regelung gilt für den gesamten November. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause.
    Ausnahme: Kantinen dürfen geöffnet bleiben.
  • Weiter geschlossen bleiben alle Freizeit- und Kultureinrichtungen wie Theater, Opern, Konzerthäuser, Messen, Kinos, Freizeitparks, Saunen, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen, Bordelle und Fitnessstudios. Betroffen sind davon auch die Profisport-Veranstaltungen. Diese dürfen nur ohne Zuschauer stattfinden. Während die Profis ihre Spiele austragen dürfen, werden Amateursportveranstaltungen im November untersagt.
  • Ebenfalls im November geschlossen bleiben die Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege, dazu gehören Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios.
    Aufrechterhalten bleiben hingegen medizinisch notwendige Behandlungen, wie Physio-, Ergo- und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege. Im Gegensatz zum Frühjahr bleiben dieses Mal die Friseure offen.

Kinderbetreuung bleibt gewährleistet
Schulen und Kindergärten werden im November geöffnet bleiben. Die Betreuung der Kinder soll gewährleistet werden, damit die schulische Bildung aber auch die Betreuung der Kinder weiterlaufen kann.

Wichtiges Signal für die Wirtschaft: Der Groß- und Einzelhandel bleibt geöffnet. Hier soll sich laut Beschluss aber nicht mehr als ein Kunde pro zehn Quadratmeter aufhalten dürfen.

Wie Markus Söder betont, will der Freistaat seine Unternehmer aber nicht im Regen stehen lassen. Außerordentliche Wirtschaftshilfen sollen hier gewährt werden, um die finanziellen Verluste abzufedern. Die Finanzhilfe wird laut Beschluss ein Finanzvolumen von bis zu zehn Milliarden Euro haben.

Artikel vom 29.10.2020
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