Jetzt müssen alle mithelfen

Verschärfte Coronaregeln in München

OB Dieter Reiter appelliert: "Jetzt müssen alle mithelfen!" Foto: oh

OB Dieter Reiter appelliert: "Jetzt müssen alle mithelfen!" Foto: oh

München · Angesichts stark steigender Corona-Infektionszahlen ist die vom Freistaat vorgegebene Verschärfung der Corona-Maßnahmen am 17. Oktober in Kraft getreten. Aktuell meldet das Robert Koch-Institut (RKI) für München 72,4 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen der letzten sieben Tage.

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Corona (COVID-19) beschäftigt München und die Landkreise
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Damit liegt die Münchner 7-Tage-Inzidenz erneut deutlich über dem Schwellenwert von 50 und es gelten folgende Regelungen:

Maskenpflicht
Es besteht weiterhin eine generelle Maskenpflicht in der Altstadt-Fußgängerzone einschließlich Sendlinger-Tor-Platz, Rosental zwischen Sendlinger Straße und Rindermarkt, Rindermarkt, Viktualienmarkt, Dienerstraße, Schrammerstraße, Landschaftstraße, auf den Gehwegen im Tal sowie in der Schützenstraße und im Stachus-Untergeschoss. Auf die Maskenpflicht wird an den Zugängen zu den jeweiligen Bereichen mit Schildern hingewiesen.
Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist außerdem auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen einschließlich der Fahrstühle von öffentlichen Gebäuden sowie von Freizeiteinrichtungen und Kulturstätten vorgeschrieben. Darüber hinaus gilt jetzt in Theatern, Konzerthäusern, sonstigen Bühnen und Kinos, bei Tagungen und Kongressen sowie für Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen auch am Platz Maskenpflicht.
Außerdem besteht Maskenpflicht auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen der Arbeitsstätte, insbesondere in Fahrstühlen, Fluren, Kantinen und Eingängen; Gleiches gilt für den Arbeitsplatz, soweit der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht zuverlässig eingehalten werden kann.

Kontaktbeschränkungen
Für private Feiern (wie z.B. Hochzeiten, Beerdigungen und Geburtstage) gilt eine Beschränkung auf maximal 5 Personen oder zwei Hausstände. Auch der gemeinsame Aufenthalt im privaten sowie im öffentlichen Raum und an einem gemeinsamen Tisch in der Gastronomie ist nur in Gruppen von bis zu 5 Personen oder zwei Hausständen gestattet.

Gastro-Sperrstunde, Alkoholverkaufs- und konsumverbot
In der Gastronomie gilt ab 22 Uhr eine Sperrstunde, ausgenommen sind Speisen und nichtalkoholische Getränke zum Mitnehmen.
Zusätzlich gilt ein Alkoholkonsumverbot im öffentlichen Raum täglich ab 22 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages an den bekannten Hotspots Baldeplatz, Gärtnerplatz, Gerner Brücke, Wedekindplatz sowie an den Isarauen zwischen Reichenbachbrücke und Wittelsbacherbrücke. An Tankstellen, durch sonstige Verkaufsstellen und Lieferdienste darf ab 22 Uhr kein Alkohol mehr verkauft werden.

Schulen und Kinderbetreuung
Die Maskenpflicht im Unterricht gilt nun auch für Grundschüler. Oberbürgermeister Dieter Reiter: »Seit mehreren Tagen liegt München über dem kritischen 7-Tage-Inzidezwert von 50 – Tendenz weiter steigend. Bei dieser Zahl an Neuinfektionen wird es für unser Gesundheitsamt zunehmend schwierig, die Infektionsketten schnell zu unterbrechen, um eine unkontrollierte Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern. Leider zeigt die Erfahrung der letzten Wochen, dass dort, wo Menschen vor allem in größeren Gruppen länger zusammenkommen, die Wahrscheinlichkeit einer schnellen Virusverbreitung besonders hoch ist und das umso mehr, wenn dabei Alkohol konsumiert wird. Deshalb appelliere ich eindringlich an die Münchnerinnen und Münchner: Jetzt müssen alle mithelfen, damit wir das Infektionsgeschehen in unserer Stadt im Griff behalten können.

Halten Sie die Coronaregeln ein, auch wenn sie weitere Einschränkungen für uns alle bedeuten. Halten Sie Abstand, beachten Sie die Hygieneregeln, tragen Sie bitte Ihre Alltagsmaske und sorgen Sie jetzt, da wir uns wieder vermehrt in geschlossenen Räumen aufhalten, für regelmäßiges Lüften. So schützen wir uns und andere. Und so können wir gemeinsam die Verbreitung des Virus wieder eindämmen und weitere, einschneidendere Maßnahmen vermeiden.«

Alle bayernweiten Regelungen werden in den FAQ des Innenministeriums (https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php ) erläutert.

Die aktuellen Änderungen der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung können auf der Website des Gesundheitsministeriums (https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/rechtsgrundlagen/#BaylfSMV ) abgerufen werden.

Artikel vom 20.10.2020
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