KFZ-Markt / Autos Jobs / Stellenmarkt Rendezvous / Partner Fundgrube / Sonstiges Immobilien Mietangebote Mietgesuche Anzeige inserieren
Wochenblatt
SamstagsBlatt Münchener
Nord-Rundschau Bogenhausener
Anzeiger Landkreis-
Anzeiger Haidhausener
Anzeiger Moosacher
Anzeiger Schwabinger
Seiten Münchner
Zentrum Südost-
Kurier Harlachinger
Rundschau Kurier
Ebersberg Sempt-Kurier
Erding Mein
Ottobrunn Ober-
schleissheimer TSV 1860
München 12job
Magazin
Gewinnspiele Weitere Gewinnspiele
Jetzt müssen alle mithelfen
Verschärfte Coronaregeln in München
OB Dieter Reiter appelliert: "Jetzt müssen alle mithelfen!" Foto: oh
München · Angesichts stark steigender Corona-Infektionszahlen ist die vom Freistaat vorgegebene Verschärfung der Corona-Maßnahmen am 17. Oktober in Kraft getreten. Aktuell meldet das Robert Koch-Institut (RKI) für München 72,4 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen der letzten sieben Tage.
Damit liegt die Münchner 7-Tage-Inzidenz erneut deutlich über dem Schwellenwert von 50 und es gelten folgende Regelungen:
Maskenpflicht
Es
besteht weiterhin eine generelle Maskenpflicht in der Altstadt-Fußgängerzone
einschließlich Sendlinger-Tor-Platz, Rosental zwischen Sendlinger Straße
und Rindermarkt, Rindermarkt, Viktualienmarkt, Dienerstraße, Schrammerstraße,
Landschaftstraße, auf den Gehwegen im Tal sowie in der Schützenstraße und
im Stachus-Untergeschoss. Auf die Maskenpflicht wird an den Zugängen zu
den jeweiligen Bereichen mit Schildern hingewiesen.
Eine Mund-Nasen-Bedeckung
ist außerdem auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen einschließlich der
Fahrstühle von öffentlichen Gebäuden sowie von Freizeiteinrichtungen und
Kulturstätten vorgeschrieben. Darüber hinaus gilt jetzt in Theatern, Konzerthäusern,
sonstigen Bühnen und Kinos, bei Tagungen und Kongressen sowie für Zuschauer
bei sportlichen Veranstaltungen auch am Platz Maskenpflicht.
Außerdem
besteht Maskenpflicht auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen der Arbeitsstätte,
insbesondere in Fahrstühlen, Fluren, Kantinen und Eingängen; Gleiches gilt
für den Arbeitsplatz, soweit der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht zuverlässig
eingehalten werden kann.
Kontaktbeschränkungen
Für private Feiern (wie z.B. Hochzeiten, Beerdigungen und Geburtstage)
gilt eine Beschränkung auf maximal 5 Personen oder zwei Hausstände. Auch
der gemeinsame Aufenthalt im privaten sowie im öffentlichen Raum und an
einem gemeinsamen Tisch in der Gastronomie ist nur in Gruppen von bis zu
5 Personen oder zwei Hausständen gestattet.
Gastro-Sperrstunde, Alkoholverkaufs-
und konsumverbot
In der Gastronomie gilt ab 22 Uhr
eine Sperrstunde, ausgenommen sind Speisen und nichtalkoholische Getränke
zum Mitnehmen.
Zusätzlich gilt ein Alkoholkonsumverbot im öffentlichen
Raum täglich ab 22 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages an den bekannten Hotspots
Baldeplatz, Gärtnerplatz, Gerner Brücke, Wedekindplatz sowie an den Isarauen
zwischen Reichenbachbrücke und Wittelsbacherbrücke. An Tankstellen, durch
sonstige Verkaufsstellen und Lieferdienste darf ab 22 Uhr kein Alkohol mehr
verkauft werden.
Schulen und Kinderbetreuung
Die Maskenpflicht im Unterricht gilt nun auch für Grundschüler. Oberbürgermeister
Dieter Reiter: »Seit mehreren Tagen liegt München über dem kritischen 7-Tage-Inzidezwert
von 50 – Tendenz weiter steigend. Bei dieser Zahl an Neuinfektionen wird
es für unser Gesundheitsamt zunehmend schwierig, die Infektionsketten schnell
zu unterbrechen, um eine unkontrollierte Ausbreitung des Coronavirus zu
verhindern. Leider zeigt die Erfahrung der letzten Wochen, dass dort, wo
Menschen vor allem in größeren Gruppen länger zusammenkommen, die Wahrscheinlichkeit
einer schnellen Virusverbreitung besonders hoch ist und das umso mehr, wenn
dabei Alkohol konsumiert wird. Deshalb appelliere ich eindringlich an die
Münchnerinnen und Münchner: Jetzt müssen alle mithelfen, damit wir das Infektionsgeschehen
in unserer Stadt im Griff behalten können.
Halten Sie die Coronaregeln ein, auch wenn sie weitere Einschränkungen für uns alle bedeuten. Halten Sie Abstand, beachten Sie die Hygieneregeln, tragen Sie bitte Ihre Alltagsmaske und sorgen Sie jetzt, da wir uns wieder vermehrt in geschlossenen Räumen aufhalten, für regelmäßiges Lüften. So schützen wir uns und andere. Und so können wir gemeinsam die Verbreitung des Virus wieder eindämmen und weitere, einschneidendere Maßnahmen vermeiden.«
Alle bayernweiten Regelungen werden in den FAQ des Innenministeriums (https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php ) erläutert.
Die aktuellen Änderungen der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung können auf der Website des Gesundheitsministeriums (https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/rechtsgrundlagen/#BaylfSMV ) abgerufen werden.
Artikel vom 20.10.2020Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
Weiterlesen
- München (weitere Artikel)
- Münchner Wochenanzeiger (weitere Artikel)