Angebliche Wasserleitungsprüfungen

Trickdiebstahl durch falsche Handwerker – Hasenbergl

Hasenbergl · Am Mittwoch, 23.09.2020, gegen 13:00 Uhr, teilte eine über 70-jährige Münchnerin dem Notruf 110 der Polizei mit, dass sie soeben in ihrer Wohnung bestohlen wurde. Ein Unbekannter klingelte gegen 12:50 Uhr an der Tür ihrer Wohnung in der Schleißheimer Straße auf Höhe der U-Bahnstation Dülferstraße. Er gab an, dass er die Wasserleitungen überprüfen müsse, woraufhin ihn die Münchnerin in die Wohnung ließ.

Einblicke & Wissen: Die Polizei warnt vor Trickbetüger
Mitleid erregen - ängstigen - schmeicheln - bedrängen, - das sind Tricks an Haustür und der Straße, um Zugriff auf Geld und Wertgegenstände zu erschleichen

> Warnhinweis der Polizei:

Der Unbekannte drehte dort das Wasser auf und betätigte mehrmals die WC-Spülung. Er lenkte so die Münchnerin für mehrere Minuten ab und verließ anschließend die Wohnung. In dieser Zeit muss sich eine zweite Person unbemerkt Zutritt zur Wohnung verschafft haben, denn einige Zeit später bemerkte die Münchnerin, dass ein vierstelliger Bargeldbetrag entwendet wurde. Eine sofort eingeleitete Fahndung mit mehreren Streifen der Münchner Polizei führte nicht zur Festnahme von Tatverdächtigen. Das Kommissariat 65 hat die weiteren Ermittlungen übernommen.

Der Täter wird wie folgt beschrieben:
männlich, 40-45 Jahre alt, ca. 165 cm groß, westeuropäisch, sprach Hochdeutsch mit bayerischem Akzent; er war mit einem sog. „Blaumann“ bekleidet und hatte einen weißen Eimer bei sich.

Zeugenaufruf:
Personen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich mit dem Polizeipräsidium München, Kommissariat 65, Tel. 089/2910-0, oder jeder anderen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen.

Warnhinweis
Die Kriminalpolizei warnt insbesondere ältere Menschen dringend davor, angebliche Heizungsmonteure, Stromableser oder ähnliche Personen in die Wohnung einzulassen, wenn nicht bekannt ist, dass eine entsprechende Verbraucherablesung für das Wohnanwesen anberaumt ist. Auch bei vermeintlichen Schadensfällen, wie z.B. behaupteten Wasserrohrbrüchen, sollten Sie zuerst bei der Hausverwaltung, dem Hausmeister oder den Stadtwerken Nachfrage halten, ob die Behauptung der Wahrheit entspricht.
Ein berechtigter Handwerker wird für Ihre Nachfragen stets Verständnis haben.

Artikel vom 24.09.2020
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