Nachdem die 7-Tage-Inzidenz für die Landeshauptstadt München in der vergangenen Woche anhaltend den Schwellenwert von 50 überschritten hatte, hat der städtische Stab für außergewöhnliche Ereignisse (SAE) unter der Leitung von Oberbürgermeister Dieter Reiter weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen. Die Maßnahmen sind am Donnerstag in Kraft getreten und gelten zunächst bis einschließlich 1. Oktober.
Täglich von 9 bis 23 Uhr gilt eine generelle Maskenpflicht in der Altstadt-Fußgängerzone einschließlich Schützenstraße, Stachus und Marienplatz, der Sendlinger Straße einschließlich Sendlinger-Tor-Platz, am Viktualienmarkt und auf den Gehwegen im Tal. Auf die Maskenpflicht wird mit Schildern hingewiesen. Das Bußgeld für Verstöße beträgt 250 Euro.
Zudem ist der gemeinsame Aufenthalt im privaten sowie im öffentlichen Raum und an einem gemeinsamen Tisch in der Gastronomie nur gestattet mit Angehörigen des eigenen Hausstands, Ehegatten, Lebenspartnern, Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandten in gerader Linie, Geschwistern sowie Angehörigen eines weiteren Hausstands, oder in Gruppen von bis zu fünf Personen – bisher waren es zehn Personen. Private Feiern wie Hochzeiten, Beerdigungen, Geburtstage, Schulabschlussfeiern sowie Vereins- und Parteisitzungen, sind in der Regel nur mit bis zu 25 Teilnehmenden (bisher 100) in geschlossenen Räumen oder bis zu 50 Teilnehmenden (bisher 200) unter freiem Himmel gestattet, wenn der Veranstalter ein Hygienekonzept ausgearbeitet hat.
Aktuelle Zahlen zur Corona-Pandemie finden sich im Internet unter www.wochenanzeiger.de/corona