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Bei Verstoß droht Zwangsgeld
München · Maskenpflicht im Landtag auch für Abgeordnete
München · Landtagspräsidentin Ilse Aigner hat auch für die Mitglieder des Bayerischen Landtags ab 2. Juli die Maskenpflicht angeordnet. Sollten Abgeordnete keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, droht ein Zwangsgeld. Damit soll nicht zuletzt die Rückkehr zu einem Vollbetrieb des Parlaments ab September ermöglicht werden.
In den Sitzungssälen können die Masken unter Einhaltung der derzeitigen Abstandsregelungen am Platz abgelegt werden. Für alle übrigen Personen wie Mitarbeiter und Pressevertreter gilt die Maskenpflicht bereits seit dem 15. Juni.
Corona-Erkrankung (COVID-19) mit Virus
SARS-CoV-2
Corona (COVID-19) beschäftigt München und die Landkreise
Artikel vom 02.07.2020
Hier finden Sie aktuelle Regelungen und Infos zu Teststationen,
Nachbarschaftshilfe, Einkaufsnotdienste u.v.m.
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