DEHOGA fordert weitere Lockerungen

Bayern/München · Lockerungen werden begrüßt

Gemeinsam mit Freunden schlemmen ist ab sofort wieder möglich. Die DEHOGA fordert weitere Lockerungen für die Gastro. Foto: hw

Gemeinsam mit Freunden schlemmen ist ab sofort wieder möglich. Die DEHOGA fordert weitere Lockerungen für die Gastro. Foto: hw

Bayern/München · Die bayerische Staatsregierung hat heute weitere Lockerungsmaßnahmen der Corona-Beschränkungen für das bayerische Gastgewerbe bekanntgegeben. Demnach können ab kommenden Montag 22. Juni, in Gaststätten wieder Veranstaltungen wie Hochzeits- und andere Feiern stattfinden, mit bis zu 50 Personen in Innenräumen bzw. 100 Personen im Freien. Darüber hinaus dürfen Gaststätten und Biergärten bis 23 Uhr öffnen, eine Stunde länger als bisher.

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In der Hotellerie können Wellness- und Spa-Bereiche in Hotels für die Gäste geöffnet werden, ebenso sind Busreisen wieder erlaubt. Bereits ab Morgen dürfen sich allgemein wieder bis zu zehn Personen gleichzeitig im öffentlichen Raum treffen, unabhängig davon, aus welchem Haushalt sie kommen.

„Angesichts der Entwicklung des Infektionsgeschehens der vergangenen Wochen sowie den Regelungen in anderen Ländern begrüßen wir diese Lockerungen als logische Schritte in die richtige Richtung, denen jedoch noch viele weitere folgen müssen“, kommentiert Angela Inselkammer, Präsidentin des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA Bayern. Auch die Lockerung bei den Kontaktbeschränkungen und die Ausweitung auf hier nun zehn Personen ist ein wichtiger Schritt, um die Kapazitäten in den Betrieben zu erhöhen.

„Die einseitig strengen Auflagen haben bei offenen Grenzen keinen Sinn mehr ergeben, da alle Länder rund um Bayern wesentlich geringere Schutzmaßnahmen verlangen“, setzt sie fort und fordert: „Jetzt müssen schnell Öffnungsperspektiven für alle anderen gastgewerblichen Betriebe geschaffen werden, insbesondere die getränkegeprägte Gastronomie. Die gelebte Realität um uns herum beweist, dass dies keine negativen Auswirkungen auf das Infektionsgeschehen hat. Planbarkeit heißt nicht Fahrlässigkeit.“

Artikel vom 18.06.2020
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