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Bis zu 500 Euro pro Monat an nicht rückzahlbarer Hilfe
Bayern · Überbrückungshilfe für Studierende startet
Bayern/München · Die im April von Bundesbildungsministerin Anja Karliczek in Aussicht gestellte Überbrückungshilfe für besonders bedürftige Studierende in pandemiebedingten Notlagen mit einem Gesamtvolumen von 100 Millionen Euro kann seit Dienstag, 16. Juni beantragt werden.
Die Überbrückungshilfe wird vom Deutschen Studentenwerk (DSW) verwaltet und in Bayern vor Ort von den zuständigen Studentenwerken vergeben. Die finanzielle Hilfe erfolgt in Form einer Kontoaufstockung und muss nicht zurückgezahlt werden.
Mathias M. Meyer, Sprecher der Bayerischen Studentenwerke und Geschäftsführer des Studentenwerks Erlangen-Nürnberg betont: „Die dringend benötigte Überbrückungshilfe schließt eine Finanzierungslücke der von uns betreuten Studierenden – und das ohne eine mögliche Verschuldung. Der vom DSW beauftragte IT-Dienstleister arbeitet intensiv am System zur Bearbeitung der Anträge. Alle Studentenwerke tun aber ihr Möglichstes, damit das Geld so schnell es geht zur Auszahlung kommt.“
Die Dimension des Vorhabens erläutert der Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks, Achim Meyer auf der Heyde: „Wir sind uns mehr als bewusst, dass viele Studierende akut finanzielle Hilfe benötigen und diese eher erwartet haben. Aber es handelt sich um ein ambitioniertes Projekt. Wir mussten in wenigen Wochen ein völlig neues online-gestütztes Förderverfahren für die bundeseinheitliche Überbrückungshilfe entwickeln. Uns ist wichtig, dass die Studierenden nun erstmal für den Juni die Hilfe beantragen können.“
Antragsberechtigt sind inländische und ausländische Studierende an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen, die aufgrund der Corona-Krise die Möglichkeit zur Sicherung ihres Lebensunterhalts verloren haben und deren andere Unterstützungsmöglichkeiten (z.B. BAföG, Stipendien, Darlehen, Unterhalt) nicht ausreichen.
Die Überbrückungshilfe kann von Juni bis August 2020 online unter www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de beantragt werden und wird nach Bewilligung für jeweils einen Monat ausgezahlt. Für den Folgemonat muss ggf. ein Wiederholungsantrag gestellt werden. Die Höhe der Überbrückungshilfe richtet sich nach Schwere der finanziellen Notlage und beträgt pro Antrag mindestens 100 und höchstens 500 Euro. Sofern die Bedürftigkeit nachgewiesen wurde, wird das Konto des bzw. der Antragstellenden auf maximal 500 Euro aufgestockt.
Erforderliche Unterlagen sind eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung, Identitätsnachweis, Bankverbindung in Deutschland, Kontoauszüge der letzten Monate aller Konten sowie Eigenerklärungen über die Ursache der finanziellen Notlage und den geplanten erfolgreichen Abschluss des Studiums. Nach Bewilligung der Überbrückungshilfe wird das Geld voraussichtlich innerhalb einer Woche – frühestens gerechnet mit Beginn der Antragsbearbeitung ab voraussichtlich Ende Juni – auf das Konto überwiesen.
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