Erschreckende Quoten bei Unfallfluchten!

Der Nächste können Sie sein!

Olympiapark · Im Bereich der Polizeiinspektion 43 (Olympiapark) waren fast 50 % der im vergangenen Jahr aufgenommenen Verkehrsunfälle solche mit unerlaubtem Entfernen vom Unfallort gemäß § 142 StGB!

Das bedeutet, dass sich einer der Unfallbeteiligten, meistens der Unfallverursacher, nach einem Verkehrsunfall »aus dem Staub machte«, ohne dem Unfallgegner seine Personalien zu hinterlassen. Dieser hat in den meisten Fällen einen oftmals nicht unerheblichen Schaden, den er nun aus seiner eigenen Tasche berappen muss.

Auch bei einer Vollkaskoversicherung muss der Eigenanteil aus der eigenen Tasche bezahlt werden. Und obendrein wird man beim Freiheitsrabatt auch noch herabgestuft, was über mehrere Jahre hinweg eine weitere finanzielle Einbuße bedeutet.

Was bei diesen Unfällen jedoch sehr zu denken gibt ist, dass viele dieser Unfälle am hellichten Tag auf stark frequentierten Straßen oder Parkplätzen geschehen ohne dass sich Zeugen dieses Unfallgeschehens melden oder das Beobachtete bei einer Polizeidienststelle zu Protokoll geben. Man ist ja selbst nicht davon betroffen, in Eile und außerdem könnte es irgendwelche Schwierigkeiten geben. Vielleicht muss man dann ja auch noch vor Gericht erscheinen, also schaut man lieber weg. Diese »Kopf in den Sand stecken«-Mentalität ist leider sehr weit verbreitet.

Doch die meisten vergessen hierbei, dass sie vielleicht über kurz oder lang dasselbe Missgeschick ereilen könnte. Dann wären Sie sehr froh, wenn sich ein couragierter Mitbürger als Zeuge zur Verfügung stellen würde und Sie nicht auf ihren unverschuldeten Kosten sitzen bleiben müssten.

Darum ein Aufruf Ihrer Polizei: »Schauen Sie bei Verkehrsunfällen mit Unfallflucht nicht weg. Stellen Sie sich als Zeuge zur Verfügung und teilen Sie entweder dem Geschädigten oder der nächsten Polizeidienststelle möglichst umgehend das Fahrzeug und sein Kennzeichen mit! Hilfreich wäre es natürlich auch, wenn Sie eine möglichst gute Fahrerbeschreibung und eine Schilderung des Unfallherganges mit abgeben könnten. Natürlich wird der Unfallort und die -zeit auch benötigt.«

Die Polizeiinspektion wende sich eindringlich an alle Verkehrsteilnehmer: »Zeigen Sie Mut! Helfen Sie mit, diese rücksichtslosen Mitbürger ihrer gerechten Strafe zuzuführen. Der Geschädigte wird es Ihnen danken. Vielleicht sind schon Sie der dankbare Nächste!«

Artikel vom 02.05.2002
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