Corona-Virus: Aktuelle Informationen (Stand: Montag, 4. Mai)

Ebersberg · Keine Rückkehr zum „Normalbetrieb“

In Ebersberg gibt es mit derzeit 26 Infizierten die meisten Corona-Fälle. Foto: LRA

In Ebersberg gibt es mit derzeit 26 Infizierten die meisten Corona-Fälle. Foto: LRA

Ebersberg · Im Landkreis Ebersberg sind zum Stand Montag, 4. Mai, 83 Patienten mit Corona-Infektionen gemeldet. Insgesamt befinden sich aktuell 200 Kontakt-Personen im Landkreis Ebersberg in häuslicher Quarantäne. Seit Ausbruch der Pandemie wurden im Landkreis insgesamt 462 Menschen positiv auf das Corona-Virus getestet. 374 von ihnen sind wieder gesund. Fünf sind leider verstorben.

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In der Kreisklinik werden Stand Montag, 4. Mai, acht infizierte Patienten behandelt, zwei von ihnen befinden sich auf der Intensivstation und müssen dort beatmet werden. Es gibt 16 Verdachtsfälle. Sie werden isoliert stationär behandelt.

Heute sind weitere Lockerungen der Corona-Regeln in Kraft getreten. So dürfen beispielsweise Friseure ihre Geschäfte wieder öffnen. In Kirchen, Moscheen, Synagogen usw. können Gläubige wieder zusammenkommen. Demonstrationen können wieder genehmigt werden. Allerdings bedeutet das keine Rückkehr zum „Normalbetrieb“. Alle Wiederöffnungen gehen mit strengen Hygiene- und Abstandsregeln einher. Beim Friseurbesuch etwa müssen alle Beteiligten einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Getränke werden in den Salons jetzt nicht angeboten. Dienstleistungen, bei denen der Friseur nahe an das Gesicht muss wie z.B. Augenbrauen- oder Wimpernfärben, Rasieren und Bartpflege, dürfen bis auf weiteres nicht angeboten werden.

Die bisher geltenden Schutzmaßnahmen wie Ausgangsbeschränkungen, Besuchsverbote, Einreise-Quarantäneverordnung sowie die Maskenpflicht beim Einkauf und im ÖPNV bleiben vorerst bis zum 10. Mai bestehen. Großveranstaltungen wie Volksfeste, größere Sportveranstaltungen mit Zuschauern oder Konzerte bleiben bis mindestens 31. August untersagt. Auch Bars, Kneipen und Diskotheken, Sauna- und Badeanstalten sowie Kinos und Theater bleiben weiterhin geschlossen. Für Restaurants ist weiter ein Außer-Haus-Verkauf erlaubt. Die Sonderregelung, mit der Arbeitnehmer mit Erkältungsbeschwerden sich per Telefon vom Arzt krankschreiben lassen können, gilt bis zum 18. Mai.

Landrat Robert Niedergesäß: „Heute sind erfreulicherweise verschiedene Lockerungen der Regelungen in Kraft getreten, die eingeführt worden sind, um die Verbreitung des Corona-Virus in der Bevölkerung langsam verlaufen zu lassen. Das ist uns bis jetzt gelungen und insofern sind die Lockerungen auch gerechtfertigt und notwendig. Der Staat gibt damit auch ein Stück Verantwortung in die Hände der Bevölkerung zurück, was ich richtig und wichtig finde, denn die Bevölkerung ist in den letzten Wochen sehr verantwortungsvoll mit der Situation umgegangen und verdient von daher auch Vertrauen und eine Lockerung der bisherigen Einschränkungen. Vieles hat sich in unserem Alltag eingespielt, wie zum Beispiel der Abstand, der Verzicht auf einen Handschlag und einiges mehr. Auf diesem Weg müssen wir nun voranschreiten, damit es zeitnah weitere Lockerungen geben kann, wie z.B. im sozialen Miteinander, in der Wirtschaft, im Sport und der Kultur.“

Artikel vom 05.05.2020
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