Infektionsschutzkonzept vorgelegt

Bayern/München · Gottesdienste starten

Bayern/München · Im Erzbistum München und Freising sind öffentliche Gottesdienste von Montag, 4. Mai, an unter Auflagen wieder möglich, wie der Erzbischof von München und Freising, Reinhard Kardinal Marx, in einem Dekret von Mittwoch, 29. April, festhält.

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Um das Infektionsrisiko unter den Gottesdienstbesuchern angesichts der Corona-Pandemie möglichst gering zu halten und die staatlichen Vorgaben einzuhalten, hat die Erzdiözese ein Schutzkonzept erarbeitet und mit der Bayerischen Staatsregierung abgestimmt. Dekret und Schutzkonzept wurden bereits an die Pfarreien im Erzbistum versandt.

Kardinal Marx zeigte sich erfreut über diese positive Entwicklung: „Nach einer längeren Zeit ohne die gemeinsame Feier in den Kirchen ist dies für unsere Gemeinden ein wichtiger Schritt. Die Dankbarkeit darüber ist verbunden mit dem Bewusstsein, dass dies nur in guter Weise möglich ist, wenn alle Beteiligten entsprechend dem Schutzkonzept handeln und damit aufeinander Rücksicht nehmen.“

Zu den besonderen Schutzmaßnahmen zählen vor allem ein Mindestabstand der Gottesdienstteilnehmer von zwei Metern zueinander und das verpflichtende Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.

„Der Gesundheitsschutz bleibt entscheidend“, betonen Generalvikar Christoph Klingan und Amtschefin Stephanie Herrmann in einem zusammen mit dem Dekret und Schutzkonzept verschickten Schreiben an die Pfarreien und betonen zugleich: „Vielleicht kann angesichts der Krisensituation auch neu deutlich werden, was es heißt, gemeinsam Kirche zu sein. Es braucht jetzt Haupt- und Ehrenamtliche, die gemeinsam für ein verantwortliches Vorgehen und die Umsetzung der Voraussetzungen für die Gottesdienstfeier sorgen.“ Die Dauer der Gottesdienste ist auf maximal 60 Minuten begrenzt.

Artikel vom 02.05.2020
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