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Derzeit 111 Patienten, davon 7 in der Kreisklinik
Corona-Virus: Aktuelle Informationen aus dem Landkreis Stand Montag, 27. April

Von 435 Infizierten sind 320 wieder gesund. Foto: LRA EBE
Ebersberg/Landkreis Ebersberg · Im Landkreis Ebersberg sind zum Stand Montag, 27. April, 111 Patienten mit Corona-Infektionen gemeldet. Insgesamt befinden sich aktuell 158 Personen im Landkreis Ebersberg in häuslicher Quarantäne. Seit Ausbruch der Pandemie wurden im Landkreis insgesamt 435 Menschen positiv auf das Corona-Virus getestet. 320 von ihnen sind wieder gesund. Vier sind leider verstorben.
In der Kreisklinik wurden am Montag sieben infizierte Patienten behandelt, drei von ihnen befinden sich auf der Intensivstation und müssen dort beatmet werden. Es gibt 19 Verdachtsfälle. Sie werden isoliert stationär behandelt.
Am Bürgertelefon des Landratsamtes haben sich am Wochenende 17 Anrufer informiert. Das Bürgertelefon (08092 823 680) ist unter der Woche an Arbeitstagen von 7.30 Uhr bis 18.00 Uhr besetzt. Die Hotline für Betriebe und Unternehmen (08092 823 685) steht von 7.30 Uhr bis 17.00 zur Verfügung, am Donnerstag ebenfalls bis 18.00 Uhr, am Freitag nur bis 12.30 Uhr.
Die Trauer-Hotline (08092 823 684) erreicht man am Montag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr, am Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, am Donnerstag von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Sie wurde eingerichtet um Trauernden in diesen schwierigen Zeiten beizustehen, in denen z. B. Beerdigungen nur im kleinsten Kreis stattfinden können. Aber auch in außergewöhnlichen Zeiten sterben Menschen. Meist sterben sie in Krankenhäusern und Altenheimen und selten zuhause. Manchmal sterben sie nach langer Krankheit und manchmal sehr plötzlich.
Die Besuchsverbote und Einschränkungen, die zur Eindämmung des Corona-Virus erlassen wurden, machen es Angehörigen oft nicht möglich, sich von geliebten Menschen zu verabschieden oder Notwendiges noch miteinander zu regeln. Die Besuchsverbote und Ausgangsbeschränkungen bedeuten Verlust von Kontakt und des Miteinander. Das sind Belastungen für alle und ganz besonders für Trauernde.
In einer Pressemitteilung informiert Holger Kiesel, Beauftragter der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung zur Maskenpflicht beim Einkaufen und in öffentlichen Verkehrsmitteln: Für manche Menschen mit Behinderung ist eine Maskenpflicht nicht einhaltbar. Sie können aufgrund ihrer Behinderung keine Maske tragen. Sei es, weil sie nicht verstehen, warum sie Mund und Nase bedecken müssen, oder weil sie körperlich bedingt nichts über Mund und Nase tragen können. Falls also das Tragen einer Maske aus ärztlicher Sicht beispielsweise wegen einer dadurch entstehenden Atemnot im Einzelfall unzumutbar ist, kann darauf verzichtet werden.
Es muss in diesen Fällen keine Sanktionierung befürchtet werden, wenn die Einschränkungen durch die betroffene Person selbst oder den Betreuer/Begleiter glaubhaft gemacht werden. Dazu ist ein Schwerbehindertenausweis oder ein entsprechendes ärztliches Attest hilfreich.
An den Wertstoffhöfen der Gemeinden normalisiert sich der Betrieb zunehmend auch bei der Annahme kostenpflichtiger Fraktionen – selbstverständlich unter Berücksichtigung der gebotenen Sicherheitsvorkehrungen.
Artikel vom 28.04.2020Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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