Die Kurve flacht weiter ab

Das Corona-Virus im Landkreis Ebersberg (Stand: Mittwoch, 15. April)

Im Landkreis Ebersberg sind zum Stand Mittwoch, 15. April, 120 Corona-Infektionen gemeldet. Foto: LRA Ebersberg

Im Landkreis Ebersberg sind zum Stand Mittwoch, 15. April, 120 Corona-Infektionen gemeldet. Foto: LRA Ebersberg

Landkreis Ebersberg/Ebersberg · Im Landkreis Ebersberg waren zum Stand Mittwoch, 15. April, 120 Corona-Infektionen gemeldet. In häuslicher Quarantäne befinden sich 266 Personen. Seit Ausbruch der Pandemie wurden im Landkreis insgesamt 360 Menschen positiv auf das Corona-Virus getestet. 239 von ihnen sind wieder gesund. Ein Corona-Patient aus dem Landkreis ist bisher verstorben.

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Die Zahl der aktuell Infizierten in den Landkreiskommunen:
Anzing: 3
Aßling: 6
Baiern: 0
Bruck: 1
Ebersberg: 14
Egmating: 0
Emmering: 3
Forstinning: 1
Frauenneuharting: 4
Glonn: 6
Grafing: 13
Hohenlinden: 3
Kirchseeon: 4
Markt Schwaben: 17
Moosach: 3
Oberpframmern: 0
Pliening: 3
Poing: 9
Steinhöring: 8
Vaterstetten: 16
Zorneding: 6

Über das Diagnostikzentrum wurden am Dienstag, 14. April, 42 Menschen auf eine Infizierung mit dem Corona-Virus untersucht. In der Kreisklinik wurden Stand Mittwoch, 15. April, 13 infizierte Patienten behandelt, vier von ihnen befinden sich auf der Intensivstation und müssen dort beatmet werden. Es gibt 23 Verdachtsfälle. Sie werden isoliert stationär behandelt. 117 Landkreisbürger haben sich am Dienstag an das Bürgertelefon (08092) 823 680 im Landratsamt gewandt. 14 Betriebe haben sich unter der (08092) 823 685 beraten lassen.

In der Asylbewerber-Unterkunft in Grub wurden insgesamt 15 Bewohner positiv auf das Corona-Virus getestet, dazu zwei Mitarbeiter des dort eingesetzten Security-Unternehmens. Dieses Ergebnis der Abstrich-Untersuchung von Bewohnern hat das Labor jetzt mitgeteilt. Laut Regierung von Oberbayern, die die Unterkunft betreibt, werden die infizierten Bewohner isoliert an einem anderen Ort untergebracht. Die negativ getesteten Asylbewerber wohnen weiter in Grub, müssen aber als Kontaktpersonen vierzehn Tage in Quarantäne bleiben. Sie werden entsprechend versorgt, informiert und betreut. Zur besseren Überwachung der Einhaltung der Quarantänemaßnahmen werden die Zäune verstärkt um das Betreten und Verlassen der Einrichtung kontrollieren zu können. Aktuell sind in der Unterkunft laut Angaben der Regierung von Oberbayern 119 Personen untergebracht.

Die noch nicht untersuchten Personen werden nun ebenfalls noch abgestrichen. Nach einem positiven Test ist nach Maßgabe des Infektionsschutzgesetzes für alle Bürger eine zweiwöchige Quarantäne vorgeschrieben, auch wenn sich keine Symptome der Covid-19-Erkrankung zeigen. Die ganz große Mehrzahl der Betroffenen hält sich an diese Vorschrift und ist sich ihrer großen Verantwortung für sich und andere bewusst. Für die wenigen Ausnahmen, die das nicht akzeptieren können, gibt es rechtstaatliche Mittel diese Quarantäne zu erzwingen. Zum Schutz der vielen potenziell gefährdeten Menschen wird das Landratsamt hier entschlossen handeln. Konkret bedeutet das, dass das Gesundheitsamt beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf richterlichen Beschluss stellt, der die mit der Quarantäne einhergehende Freiheitsentziehung richterlich anordnet.

Folgt das Gericht dem Antrag, wird der Betroffene von der Polizei in eine geeignete Einrichtung gebracht und dort bis zum Ablauf der richterlich angeordneten Quarantäne rund um die Uhr bewacht.

Artikel vom 16.04.2020
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