Die Polizei informiert: Was ist alles erlaubt, was nicht?

München-Erding-Ebersberg · Ein anderes Osterfest

München in Zeiten der Coronavirus-Pandemie: Durch Kontaktverbote und Ausgangsbeschränkungen verlangsamt sich das öffentliche Leben. Heuer ist alles anders - die meisten Menschen werden die Osterfeiertage daheim verbringen. F: Stefan Dohl

München in Zeiten der Coronavirus-Pandemie: Durch Kontaktverbote und Ausgangsbeschränkungen verlangsamt sich das öffentliche Leben. Heuer ist alles anders - die meisten Menschen werden die Osterfeiertage daheim verbringen. F: Stefan Dohl

München-Erding-Ebersberg · Die Familie besuchen, einen Motorradausflug machen, in die Berge fahren oder in die Kirche gehen? Heuer sind diese Feiertagsaktivitäten unter Strafe nicht möglich. Die Coronavirus-Pandemie macht auch vor dem Osterfest nicht halt. Will heißen: Die derzeit strikten Ausgangs-Beschränkungen und Veranstaltungsverbote gelten natürlich auch an den anstehenden Feiertagen.

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So schmerzhaft und schwierig das auch derzeit für viele Menschen ist.

Am letzten sonnigen Wochenende zog es trotz allem viele Menschen in die Parks und an die Isar. Die Polizei reagierte mit zahlreichen Kontrollen. Allein am Sonntag wurden in Stadt und Landkreis über 10.000 Kontrollen durchgeführt. Dabei seien knapp 3.800 Verstöße gegen die Ausgangsbeschränkung festgestellt worden.

Meistens beließ es die Polizei bei Ermahnungen, in 272 Fällen kam es zu Anzeigen. "Aktuell tut uns schlechtes Wetter eher gut, als das warme und sonnige Frühlingswetter, wie in dieser Woche", sagt Werner Kraus, Sprecher vom Polizeipräsidium München. Deswegen hat die Münchner Polizei für Ostern erneut verstärkte Kontrollen angekündigt. "Wir wurden personell mit Kräften der Bereitschaftspolizei verstärkt und werden natürlich auch an Ostern im öffentlichen Bereich besonders präsent sein", so Kraus. Sei es im Olympiapark, im Englischen Garten, an der Isar oder am Flaucher. "In letzter Zeit bekommen wir auch viele Anrufe, etwa wenn eine private Party im Gange ist." Dem werde dann natürlich direkt nachgegangen.

Doch wohin kann man seinen Osterausflug mit der Familie überhaupt noch machen?

Kraus: "Der sicherste Osterausflug ist sicherlich, wenn man mit seiner Familie daheim bleibt". Die ausgiebige Eiersuche sollte also in die eigenen vier Wänden, oder falls vorhanden, in den heimischen Garten verlegt werden. In Parks wollen die Beamten in solchen Fällen allerdings mit "Fingerspitzengefühl" vorgehen. "Gegen einen Osterspaziergang mit der Familie hat natürlich niemand etwas", so Kraus. Hier gilt laut Polizei die Devise: "Spaziergang ja, Picknick nein".

Anders als ursprünglich kommuniziert, ist es mittlerweile allerdings doch erlaubt, auf einer Parkbank sitzend ein Buch zu lesen.

"Es spricht überhaupt nichts dagegen, wenn sich jemand im Rahmen seines Spaziergangs allein, mit der Familie oder sonstigen Angehörigen seines Hausstandes zwischendurch auf eine Parkbank in die Sonne setzt", teilte Innenminister Joachim Herrmann (CSU) am Mittwoch mit. Dies war bislang polizeilich verboten. Auch ein Sonnenbad in Park ist nun möglich, solange Gruppenbildungen vermieden und mindestens 1,5 Meter Abstand zu anderen gewahrt bleibt, heißt es aus dem Innenministerium. Immerhin eine kleine Lockerung der Beschränkungen also.

Die Ausflüge zu Fuß oder mit dem Radl sollten allesamt im näheren Wohnbereich bleiben. "Von einer Fahrt über Stunden in die Berge oder zu beliebten Ausflugsziele raten wir dringend ab. Das ist kein triftiger Grund und wird von den Kollegen dementsprechend kontrolliert", betont Polizeisprecher Kraus.

Besuche von Großeltern, der Verwandtschaft oder guten Freunden gelten ebenfalls nicht als triftiger Grund das Haus zu verlassen und werden bei Kontrollen von der Polizei geahndet.

Ebenso sind Spaziergänge oder Treffen mit Freunden, Grillabende mit den Nachbarn, oder Treffen zum Fußballspielen laut Ausgangsbeschränkung untersagt.

Eine Atemmaske hebt die geltenden Kontaktsperren ebenfalls nicht auf. Sportliche Aktivitäten wie Joggen oder Radfahren hingegen sind erlaubt und empfehlenswert um sich fit zu halten, heißt es aus dem Polizeipräsidium.

"In der derzeitigen Situation sollten wirklich alle ihre sozialen Kontakte auf das Minimum beschränken" appelliert Kraus. Trotz zahlreicher angezeigter Verstöße ist die Polizei derzeit zufrieden mit der Disziplin der Bevölkerung.

"Der große Teil der Menschen hält sich wirklich an die Beschränkungen", lobt Kraus. "Wir hoffen natürlich auch weiterhin auf die Einsicht der Leute". Gerade auch an Feiertagen. Denn nur so lässt sich die größte Herausforderung in der Geschichte der Bundesrepublik und des Freistaats Bayern mittelfristig in den Griff bekommen.

Münchner Wochenblatt-Redakteur Stefan Dohl über Ausgangsbeschränkungen
Artikel vom 10.04.2020: So seh ich das - zum Thema der Woche

Was ist erlaubt, was nicht?

Darf ich meine Familie besuchen?
Ein Besuch von getrennt voneinander lebenden Paaren ist erlaubt. Angehörige dürfen aber nicht besucht werden. Einzige Ausnahme: Sie besuchen pflegebedürftige Familienangehörige, die zuhause wohnen.

Darf ich einen Osterspaziergang machen?
Bewegung an der frischen Luft ist nicht verboten. Allerdings ist ein Osterspaziergang nur mit den Personen möglich, mit denen man in einem gemeinsamen Haushalt lebt.

Darf ich meinen Lebenspartner besuchen?
Paare, die in unterschiedlichen Haushalten leben, dürfen sich grundsätzlich zu Ostern besuchen.

Darf ich zu Ostern in ein anderes Bundesland reisen?
In Bayern ist es nicht mehr gestattet, Angehörige aus anderen Bundesländern zu empfangen. Lebenspartner dürfen aber weiterhin besucht werden.

Darf ich an Ostern wandern gehen?
Da Bewegung im Freien weiterhin erlaubt ist, steht einer Wanderung rechtlich nichts im Weg. Es dürfen nur maximal zwei Personen, der gemeinsame Hausstand oder die in einem Haushalt lebende Familie zusammen wandern gehen. Zu anderen Personen muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Es wird angeraten, derzeit auf Bergwanderungen in den Alpen zu verzichten.

Ostern in der Corona-Krise: Darf ich Reifen wechseln?
Autowerkstätten sind – abgesehen von den gesetzlichen Feiertagen am Karfreitag und Ostermontag – grundsätzlich geöffnet. Angesichts der bundesweiten Kontaktverbote und Ausgangsbeschränkungen in einigen Bundesländern sollten jedoch alle nicht notwendigen Arbeiten möglichst verschoben werden. Ein Reifenwechsel von Winter- auf Sommerreifen oder weil das Profil abgefahren ist, gilt laut bayerischem Innenministerium aber als triftiger Grund für das Verlassen der Wohnung.

Darf ich mein Auto waschen?
Die Reinigung des privaten Wagens kein triftiger Grund, um die Wohnung zu verlassen.

Darf ich an Ostern Motorrad fahren?
In Bayern sind nur noch zwingend notwendige Fahrten mit dem Motorrad erlaubt. Bayern hat zu Ostern landesweite Kontrollen angekündigt, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten.

Sind die Kirchen zu Ostern geschlossen?
Um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen und größere Menschenansammlungen zu vermeiden, sind Gottesdienste derzeit grundsätzlich verboten – es sei denn, sie finden digital ohne Präsenz statt.

Von Stefan Dohl

Artikel vom 10.04.2020
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