Wissenwertes zu Covid-19

München · Stadt hat »Drive-In-Teststation« für Coronavirus eingerichtet

 Die Testung im Drive-In-Station wird täglich von Montag bis Sonntag in der Heidemannstraße 50 von 13 bis 18 Uhr durchgeführt. Foto: Robert Bösl

Die Testung im Drive-In-Station wird täglich von Montag bis Sonntag in der Heidemannstraße 50 von 13 bis 18 Uhr durchgeführt. Foto: Robert Bösl

München · Die Zahl der mit dem Coronavirus infizierten Menschen steigt auch in München täglich weiter an. Die Stadt reagierte nun und startete vergangenen Mittwoch mit ihrer Corona-Teststation an der Bayernkaserne.

Corona beschäftigt München und die Landkreise
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Neuartiges Coronavirus in Bayern
Artikel vom 02.03.2020: Das bayerische Gesundheitsministerium informiert über Risiken

Diese ist ausschließlich für Personen gedacht, die Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person hatten und dadurch zu einer Kontaktperson 1. Grades werden. Aufgrund der beschränkten Laborkapazitäten würden dort zunächst die Insassen von rund 50 Autos pro Tag auf den Erreger Sars-CoV-2 getestet.

Wie ist das Prozedere

Das Gesundheitsamt kontaktiert vorab explizit die Personen, welche für die Drive-In-Testung zugelassen sind. Nur mit Termin durch das Referat für Gesundheit und Umwelt ist der Abstrich im Drive-In möglich. Die Testung wird täglich von Montag bis Sonntag in der Heidemannstraße 50 von 13 bis 18 Uhr durchgeführt. Pro Schicht sind eine Ärztin beziehungsweise ein Arzt, vier medizinische Assistenten sowie ein Schichtführer im Einsatz, welche in Schutzkleidung den Abstrich für die Testung vornehmen. Für die Abstrichentnahme muss das Auto nicht verlassen werden. Lediglich das Fenster wird geöffnet.

Die Drive-In-Testung wird in Zusammenarbeit mit der AICHER GROUP GmbH & Co. KG umgesetzt. Für diejenigen, die keinen Pkw zur Verfügung haben, gibt es den Fahrdienst. Zwei mobile Entnahmefahrzeuge können Personen, die vom Referat für Gesundheit und Umwelt eine Anweisung zur Testung haben, aber nicht selbst mit dem Pkw zur Drive-In-Teststation kommen können, zu Hause aufsuchen und dort den Test durchführen.

Oberbürgermeister Dieter Reiter fordert: „Ich begrüße dieses Testzentrum sehr. Damit können wir unser Gesundheitssystem effektiv und effizient entlasten. Wir sparen damit Material, wie zum Beispiel Schutzanzüge, und können sehr viel mehr Personen am Tag die Beruhigung geben, nicht infiziert zu sein. Und im Fall einer bestätigten Infektion können wir alle nötigen Maßnahmen schnellstmöglich ergreifen. Ich wünsche mir, dass auch die Kassenärzliche Vereinigung eigene Testzentren einrichtet.“ Da davon auszugehen sei, dass die Zahlen weiter stiegen, sei eine weitere Drive-in-Anlage auf der Theresienwiese bereits nahezu fertiggestellt, sagte Reiter.

„Nur wenn alle Akteure des Gesundheitswesens, die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, Sanitätsdienste, Krankenhäuser, die Kassenärztliche Vereinigung Bayern sowie der öffentliche Gesundheitsdienst zusammenarbeiten, kann es uns gelingen, das Infektionsgeschehen möglichst zu verlangsamen bis der ersehnte Impfstoff zur Verfügung steht“, so Gesundheitsreferentin Stephanie Jacobs.

Was mache ich, wenn ich nicht zur Teststation soll

Für alle Personen, die nicht vom Gesundheitsamt zur Testung aufgefordert werden, gilt generell weiterhin: Wenn Sie den Verdacht haben, dass Sie sich mit dem Coronavirus infiziert haben, gehen Sie, um die Gefahr einer Ansteckung zu minimieren, bitte NICHT in die Arztpraxis, sondern nehmen Sie bitte umgehend telefonisch Kontakt mit Ihrem Hausarzt/Ihrer Hausärztin oder dem Kassenärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116117 auf und besprechen Sie das weitere Vorgehen.

Wenn Sie erfahren, dass sich eine Person mit dem Coronavirus infiziert hat, mit der Sie innerhalb der letzten 14 Tage in Kontakt standen, melden Sie sich bitte – unabhängig vom Auftreten von Symptomen – umgehend unter der E-Mail-Adresse rgu.infektionsschutz@muenchen.de oder der Telefonnummer 233-44740, die täglich – auch am Wochenende – von 8 bis 18 Uhr erreichbar ist.

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Wie eine Infektion vermeiden

  • Halten Sie möglichst 1,5 bis 2 Meter Abstand zu erkälteten Personen
  • Husten und niesen Sie in die Armbeuge
  • Benutzen Sie Einmaltschentücher und werfen Sie diese unmittelbar nach Gebrauch in einen Mülleimer, möglichst mit Deckel
  • Vermeiden Sie möglichst, Mund, Augen und Nase mit den Händen zu berühren
  • Waschen Sie sich häufig die Hände mit Wasser und Seife, besonders wenn Sie sich die Nase geputzt, geniest oder gehustet haben
  • Wichtige Ansprechpartner

    Coronavirus-Hotline der Landeshauptstadt München für Bürgerinnen und Bürger:
    089/233-44740
    täglich von 08.00 Uhr – 18.00 Uhr

    Hotline des Referates für Gesundheit und Umwelt zu Corona für medizinisches Fachpersonal und Kontaktpersonen bestätigter Fälle:
    089/233-47819
    Montag bis Freitag von 08.30 Uhr – 15.00 Uhr
    Samstag und Sonntag von 10.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 16.00 Uhr

    Coronavirus-Hotline des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL):
    09131/6808-5101
    Telefonnummer des Kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes: 116 117

    Unter https://www.lgl.bayern.de/gesundheit/infektionsschutz/infektionskrankheiten_a_z/coronavirus/karte_coronavirus/index.htm finden Sie eine Übersichtskarte zu Coronavirusinfektionen in Bayern.

    Wie wähle ich bei plötzlicher Erkrankung
    Ist es einer wahlberechtigten Person auf Grund einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten möglich das Wahllokal aufzusuchen, können auch am Samstag, 14. März, und Sonntag, 15. März, noch Briefwahlunterlagen ausgestellt werden. Das gilt für Erkrankungen jeder Art und natürlich auch für Menschen in Corona-Quarantäne.

    Die Unterlagen können am Samstag von 8 bis 12 Uhr und am Sonntag von 8 bis 15 Uhr im Kreisverwaltungsreferat, Ruppertstraße 19, Eingang A, an der Information von einer bevollmächtigten Person abgeholt werden.

    Damit die Briefwahlunterlagen ausgestellt werden können, muss die bevollmächtige Person folgende Dokumente im Original vorlegen: Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheins/Briefwahlunterlagen (z.B. Rückseite der Wahlbenachrichtigung), gesonderte schriftliche Vollmacht zur Abholung der Briefwahlunterlagen, Nachweis über die plötzliche Erkrankung (z. B. ärztliche(s) Attest/Bescheinigung). Der Antrag und die Vollmacht müssen jeweils vollständig ausgefüllt und von der erkrankten Person handschriftlich unterschrieben sein.

    Eine Ausstellung von Briefwahlunterlagen im Wahllokal ist nicht möglich. Die Briefwahlunterlagen müssen danach bis spätestens Sonntag, 18 Uhr, wieder dem Wahlamt vorliegen, damit sie im Rahmen der Briefwahl ausgezählt werden können. In den insgesamt 755 Münchner Wahllokalen an 221 verschiedenen Standorten können Wähler ihren eigenen, mitgebrachten Stift verwenden. Zudem gibt es in den Gebäuden stets die Möglichkeit zur Handreinigung.

    Artikel vom 13.03.2020
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