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Kulanzregelung für Ticketbesitzer
Staatliche Theater, Konzertsäle und Opernhäuser - bis 19. April zu
Der Max-Joseph-Saal in der Residenz. Alle staatlichen Kulturhäuser sind geschlossen. Foto: Daniel Mielcarek
München · Staatliche Theater, Konzertsäle und Opernhäuser im Freistaat müssen vor dem Hintergrund der dynamischen Verbreitung des Coronavirus ab dem 11. März bis zum Ende der Osterferien schließen. Das hat das bayerische Kabinett heute in München beschlossen.
Kunstminister Bernd Sibler hat sich für eine Kulanzregelung eingesetzt: „Wer für diesen Zeitraum ein Ticket gekauft hat, kann dieses an den entsprechenden Einrichtungen zurückgeben und erhält sein Geld selbstverständlich zurück." Dies sei eine vertrauensbildende Maßnahme und verdeutliche den hohen Wert von Kunst und Kultur für den Freistaat.
„Vor dem Hintergrund unserer Verantwortung für unsere Bürgerinnen und Bürger sowie für unser Gesundheitssystem müssen wir unsere staatlichen Theater, Konzertsäle und Opernhäuser bis zum Ende der Osterferien schließen. Mein Verantwortungsgefühl sagt mir, dass diese Maßnahme geboten ist – aber mein Herz für die Kunst blutet“, so Sibler. Mit dieser Maßnahme könne man jedoch wertvolle Zeit gewinnen. „Wir wollen das Gesundheitssystem entlasten und die Bevölkerung schützen. Selbstverständlich beobachten wir die Entwicklung sehr genau und steuern nach, wenn dies notwendig sein sollte.“
Die entsprechenden staatlichen Kultureinrichtungen geben die Modalitäten der Rückgabe selbst bekannt. Mehr über die aktuellen Entwicklungen Corona betreffend finden Sie unter www.wochenanzeiger.de/corona
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