Neue Regeln für Gewerbetreibende

Förderrichtlinie Elektromobilität: Anpassung erfolgt

München · Münchner Gewerbetreibende, die sich für die Anschaffung eines lokal emissionsfrei betriebenen Pkw entscheiden und dafür ihr altes Fahrzeug mit Verbrennungsmotor abmelden, erhalten ab sofort Fördermittel aus dem Förderprogramm „München emobil“ des Referats für Gesundheit und Umwelt.

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Die Tauschprämie gilt für die Anschaffung von batterieelektrisch betriebenen Fahrzeugen und von Pkw mit Brennstoffzellenantrieb.

„Auf das Auto als Verkehrsmittel werden wir auch in Zukunft nicht ganz verzichten können. Dies gilt insbesondere für den Dienstleistungs- und Gewerbesektor“, sagt Umweltreferentin Stephanie Jacobs. „Zur Erreichung unserer ehrgeizigen Klimaschutzziele ist es daher unverzichtbar, vor allem Verbrennungsmotoren mit hoher Laufleistung durch lokal emissionsfreie Antriebe zu ersetzen. Wir haben die Förderung bewusst als Tauschprämie konzipiert: Nur wer seinen alten Verbrenner gegen ein modernes, lokal emissionsfreies Fahrzeug eintauscht, leistet damit einen dringend notwendigen Beitrag zum Klimaschutz und zur Verbesserung der Luft in unserer Heimatstadt.“

Förderfähig sind der Kauf und das Leasing von gewerblich genutzten Pkw und leichten Nutzfahrzeugen bis 3,5 t Gesamtmasse mit lokal emissionsfreiem Antrieb. Die Förderhöhe beträgt 1.500 Euro. Voraussetzungen für die Förderung sind ein Sitz des Gewerbes in München und die Abmeldung eines Pkw mit Verbrennungsmotor.

Zusammen mit Abwrack- und Ökobonus sowie dem staatlich gewährten Umweltbonus ist damit eine Gesamtförderung von bis zu 5.000 Euro möglich.

Artikel vom 28.01.2020
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