Aufgefallene Nutzer an Instagram gemeldet

Polizeieinsatz während Konzerts

Olympiapark · Am Abend des 06.12.2019 fand in der Olympiahalle in München ein Konzert statt. Die gleichen Musiker traten bereits im Februar 2019 in München auf. Hierbei kam es zu zahlreichen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Zudem wurde eine Vielzahl an Fahrten unter Drogeneinfluss, welche eine erhebliche Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellen, festgestellt.

Aufgrund dieser Erfahrungen waren etwa 170 Polizeibeamte im Einsatz. Darunter Beamte des Kriminalfachdezernats 8 (Betäubungsmittelkriminalität), speziell geschulte Beamte zur Verfolgung von Fahrten mit Fahrzeugen unter Drogeneinfluss, sowie Einheiten der Münchner Einsatzhundertschaft und des Unterstützungskommandos (USK). Der Großteil der Polizeibeamten war mit Verkehrsmaßnahmen und der Gewährleistung einer friedlichen und sicheren Veranstaltung betraut.

Im Verlauf des Einsatzes kam es zu insgesamt 22 Anzeigen gegen das Betäubungsmittelgesetz und einiger anderer Straftaten (u.a. Diebstahl und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte). Zudem wurden 31 Fahrten unter Drogeneinfluss registriert. Im Anschluss an das Konzert wurden richterliche Beschlüsse gegen zwei an der Veranstaltung beteiligte Musiker vollzogen, die bereits im Vorfeld des Auftritts durch einen Richter erlassen wurden.

Infolge dessen kam es insbesondere auf dem Instagram-Account der Münchner Polizei zu zahlreichen Anfeindungen, Beleidigungen und Bedrohungen gegen die Polizei. Dort getätigte Äußerungen werden momentan in strafrechtlicher Hinsicht geprüft und werden konsequent angezeigt werden. Darüber hinaus werden die in diesem Zusammenhang aufgefallen Nutzer an Instagram gemeldet.

Die Meinungsfreiheit ist ein wichtiges Grundrecht und die Polizei München wird sich auch in Zukunft kritischen Äußerungen stellen. Dabei gilt es zu beachten, dass weder das Internet noch Veranstaltungen aller Art, ein rechtsfreier Raum sind. Durch die Polizei München werden Gesetzesverstöße nicht toleriert und Straftaten, gleich welcher Art, konsequent verfolgt.

Artikel vom 09.12.2019
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