Zweimal hintereinander erwischt

Markt Schwaben · Unbelehrbarer Fahrer unter Alkoholeinfluss unterwegs

Alkohol im Straßenverkehr ist kein Kavaliersdelikt. Wer das nicht versteht, sollte nachsitzen, findet die Mehrheit in einer repräsentativen Umfrage. Foto: Miguel Ángel Ramón, CC0

Alkohol im Straßenverkehr ist kein Kavaliersdelikt. Wer das nicht versteht, sollte nachsitzen, findet die Mehrheit in einer repräsentativen Umfrage. Foto: Miguel Ángel Ramón, CC0

Markt Schwaben · In der Nacht auf Samstag (12. Oktober) unterzogen Beamte der Polizeiinspektion Poing einen etwa 60-jährigen aus dem südlichen Landkreis Erding gegen 2.00 Uhr morgens in Markt Schwaben einer Verkehrskontrolle.

Da bei der Kontrolle Alkoholgeruch festgestellt werden konnte, wurde ein Atemalkoholtest durchgeführt, welcher einen Wert von rund einer Promille ergab. Aufgrund dessen wurde bei dem Fahrer eine Blutentnahme durchgeführt, da der beweissichere Atemalkoholtest nicht möglich war. Zudem wurde sein Fahrzeugschlüssel sichergestellt, um zu verhindern, dass er seine Fahrt unter Alkoholeinfluss fortsetzt.

Dies hielt den Mann - neben der eindringlichen Aufforderung, in seinem alkoholisierten Zustand mit dem Taxi nach Hause zu fahren und dort auszunüchtern - allerdings nicht davon ab, knappe drei Stunden später erneut in Markt Schwaben einen Pkw zu führen. Er hatte sich in der Zwischenzeit den Schlüssel für das Fahrzeug seiner Frau besorgt und war nun mir diesem unterwegs. Da der Mann den Beamten noch bestens bekannt war, wurde erneut ein Atemalkoholtest durchgeführt.

Der Betroffene hatte in der Zwischenzeit zwar bereits etwas von dem Alkohol abgebaut, er blieb allerdings immer noch über dem Grenzwert von 0,5 Promille.

Aufgrund dessen fuhren die Beamten mit dem Herren ein zweites Mal zur Dienststelle und ließen durch eine Ärztin erneut eine Blutentnahme durchführen. Auch der Fahrzeugschlüssel für das Fahrzeug der Frau wurde sichergestellt. Sollte das Blutergebnis den Anfangsverdacht bestätigen, so hat sich der Betroffene aufgrund der beiden Alkoholdelikte zu verantworten und ihn erwarten in jedem Fall eine Geldbuße von mindestens 1.500 Euro und ein zweimonatiges Fahrverbot. Die Strafe kann jedoch durch die Zentrale Bußgeldstelle Viechtach erhöht werden.

Artikel vom 14.10.2019
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