Zahlreiche Betrugsfälle

Konzentrierte bayernweite Kontrollaktion im Oktober

Vom 14. bis 27. Oktober werden in allen Bahnen des bayerischen Nahverkehrs detaillierte Kontrollen von Pauschalpreistickets durchgeführt. Foto: Stefan Dohl

Vom 14. bis 27. Oktober werden in allen Bahnen des bayerischen Nahverkehrs detaillierte Kontrollen von Pauschalpreistickets durchgeführt. Foto: Stefan Dohl

München · Pauschalpreistickets, wie etwa das Bayern-Ticket, zählen zu den am häufigsten verkauften Tickets im Schienenpersonennahverkehr. So ist das Bayern-Ticket mit seinen verschiedenen Ausprägungen das bundesweit erfolgreichste Länderticket.

Mit einem Jahresumsatz von über 100 Mio. Euro ist es für alle bayerischen Bahnen von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung. Das Bayern-Ticket ist ein gegenüber den Normalpreisen und auch im Vergleich zu den meisten Gruppenticketangeboten stark rabattiertes Pauschalpreisangebot. Es gilt unter anderem nur mit eingetragenen Namen aller Fahrgäste und bei der Kontrolle muss ein amtlicher Lichtbildausweis vorgezeigt werden. Ferner ist es nicht übertragbar.

Bewusster und unbewusster Missbrauch führen zu Einnahmeverlusten der Bahnen. Ferner bestraft ein Missbrauch die ehrlichen Fahrgäste, da die Bahnen gegebenenfalls mittelfristig dieses rabattierte Angebot aus Kostengründen nicht mehr anbieten können.

Daher werden vom 14. bis 27. Oktober in allen Bahnen des bayerischen Nahverkehrs, also auch in den Zügen von Meridian, BOB und BRB detaillierte Kontrollen über die korrekte Nutzung der Pauschalpreistickets durchgeführt. Die Kontrolle umfasst alle Pauschalpreistickets. Dazu zählt neben dem Bayern-Ticket auch das hauseigene Guten Tag Ticket von Meridian, BOB und BRB.

„Wir möchten Fahrgäste mit dieser bayernweiten Kontrollaktion dafür sensibilisieren, die Beförderungsbedingungen der stark rabattierten Tickets genau zu befolgen“, so Fabian Amini, Vorsitzender der Geschäftsführung der Bayerischen Oberlandbahn GmbH und der Bayerischen Regiobahn GmbH. „Auf den Bayern-Tickets und den Guten Tag Tickets müssen zum Beispiel die Namen aller Mitfahrenden eingetragen sein und jeder der Mitreisenden muss sich ausweisen können.“

Artikel vom 08.10.2019
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