Paketboten-Schutz-Gesetz beschlossen

München · Zum Schutz vor Ausbeutung

Florian Post, SPD-Bundestagsabgeordneter für den Münchner Norden. Foto: Privat

Florian Post, SPD-Bundestagsabgeordneter für den Münchner Norden. Foto: Privat

München · Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger! Viele von uns nützen gerne den Online-Handel und die Paketdienste. Die Entwicklung in Teilen der Paketbranche ist aber so schon länger nicht mehr akzeptabel.

Florian Post (SPD)
Themenseite: Florian Post (SPD), Bundestagsabgeordneter München-Nord

Arbeitende Menschen werden ausgebeutet, oft Menschen aus Mittel- und Osteuropa, die nur wenig Deutsch sprechen.

Eine bundesweite Razzia des Zolls im Februar 2019 hatte ergeben, dass jedes sechste überprüfte Beschäftigungsverhältnis in der Branche tendenziell kritisch war. Hintergrund der Entwicklung ist das seit Jahren anhaltende Wachstum des Onlinehandels, mit dem auch die Paketbranche an Bedeutung gewonnen hat.

Mittlerweile sind die Paketdienste dazu übergegangen, einen Teil ihrer Aufträge an Subunternehmer abzugeben. Dabei kommt es unter anderem zu Schwarzgeldzahlung, Sozialleistungs- und Sozialversicherungsbetrug zulasten der Beschäftigten. Ziel des Paketboten-Schutz-Gesetzes, das Arbeitsminister Heil ins Kabinett eingebracht hat, ist es zugleich auch, die ehrlichen Unternehmen vor unfairem Wettbewerb zu schützen.

Die Nachunternehmerhaftung (auch Generalunternehmerhaftung) stellt sicher: Wer einen Auftrag annimmt und an einen Nachunternehmer weiter vergibt, haftet für die abzuführenden Sozialversicherungsbeiträge. Führt der Subunternehmer keine Beiträge ab, steht der Hauptunternehmer ein.

Um Hauptunternehmer zu entlasten können Krankenkassen und Berufsgenossenschaften dem Nachunternehmer, der die Sozialbeiträge bisher ordnungsgemäß abgeführt hat, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen. Wer einen Auftrag an eine Firma weitergibt, die solch eine Bescheinigung vorweisen kann, ist von der Haftung für Sozialversicherungsbeiträge befreit.

In der Baubranche und in der Fleischwirtschaft hat sich die Nachunternehmerhaftung bei vergleichbarer Problemlage bereits bewährt – im Bau seit gut 15 Jahren. Für die Zahlung des Mindestlohns gilt die Nachunternehmerhaftung sogar schon seit dem 1. Januar 2015 branchenübergreifend.

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Ihr Bundestagsabgeordneter für den Münchner Norden
Florian Post

Artikel vom 08.10.2019
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