Neue Stiftung in München

Stiftung Schwabinger Kinderlächeln staatlich anerkannt

Schwabing · Die Regierung von Oberbayern hat die Stiftung Schwabinger Kinderlächeln mit Sitz in München im August 2019 als rechtsfähige Verbrauchsstiftung des bürgerlichen Rechts staatlich anerkannt. Zweck der Stiftung ist die Unterstützung von bedürftigen Kindern und Jugendlichen in München, die Förderung der Jugendhilfe sowie die Beschaffung von Mitteln zur Förderung dieser Zwecke.

Besonders berücksichtigt werden sollen Kinder und Jugendliche sowie gemeinnützige Einrichtungen des 12. Stadtbezirks Schwabing-Freimann der Landeshauptstadt München.

Errichtet haben die Stiftung Karin Keitel und Dietrich Keitel. Nähere Auskünfte zur Stiftung erteilt die Stiftungsverwaltung im Sozialreferat der Landeshauptstadt München unter der Telefonnummer 089/2 33-4 93 01.

Allein im Jahr 2018 hat die Regierung von Oberbayern 38 Stiftungen als rechtsfähig anerkannt. Damit ist die Regierung von Oberbayern derzeit für rund 1.750 Stiftungen zuständig. Seit 2005 hat sich die Zahl der Stiftungen in Oberbayern um die Hälfte erhöht, seit 2000 sogar mehr als verdoppelt.

Bayern bundesweit Spitze bei Stiftungen

Die Gesamtzahl der Ende 2018 in Bayern registrierten rechtsfähigen Stiftungen ist auf 4.185 Stiftungen gestiegen. Bayern liegt damit bundesweit weiterhin in der Spitzengruppe.

Vermögen für einen guten Zweck

Ob Bildung, Kultur, Umwelt oder Soziales, die Zwecke, für die eine Stiftung errichtet werden kann, sind äußerst vielfältig. Eine Stiftung ist ein unkompliziertes und flexibel gestaltbares Instrument, mit dem Vermögen für einen guten Zweck verwendet werden kann.

Millionenbeträge sind nicht erforderlich, um eine rechtlich selbständige Stiftung zu errichten.

Für die Zweckverwirklichung sollen einer Stiftung in der Regel jährliche Erträge in Höhe von mindestens 2000 € zur Verfügung stehen.

Wer eine Stiftung gründen will, bekommt nähere Informationen im Internet unter www.regierung.oberbayern.bayern.de/aufgaben/sicherheit/stiftungen

Dort finden sich auch den aktuellen Leitfaden zur Errichtung einer Stiftung. Das elektronische Stiftungsverzeichnis aller rechtsfähigen Stiftungen (Ausnahme: kirchliche Stiftungen) mit Sitz in Bayern ist unter www.stiftungen.bayern.de abrufbar.

Artikel vom 27.09.2019
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