Wichtiges Element der Demokratie

Ausstellung über die Pressefreiheit in Bayern

Die Karikatur zur „Preßfreiheit“ auf dem Plakat wurde 1847 in den „Fliegenden Blättern“ veröffentlicht; Zeichner: Carl Stauber. Foto: Bayerisches Hauptstaatsarchiv

Die Karikatur zur „Preßfreiheit“ auf dem Plakat wurde 1847 in den „Fliegenden Blättern“ veröffentlicht; Zeichner: Carl Stauber. Foto: Bayerisches Hauptstaatsarchiv

Maxvorstadt · Grundgesetz und Bayerische Verfassung garantieren heute die Freiheit der Presse und der Berichterstattung durch Rundfunk und Medien – Basis für eine freie Meinungsbildung und die Demokratie.

Trotzdem belegte die Bundesrepublik Deutschland 2018 auf der Rangliste der Pressefreiheit, dem „Press Freedom Index“, der internationalen Nichtregierungsorganisation Reporter ohne Grenzen hinter Portugal nur den 15. Platz. Zum „Tag der Pressefreiheit“ am 3. Mai blickt eine kleine Ausstellung 200 Jahre zurück, fragt nach den Wurzeln des Begriffs „Preßfreiheit“ und beleuchtet seine Entwicklung in Bayern im 19. Jahrhundert.

Die Ausstellung „Preßfreiheit in Bayern im 19. Jahrhundert“ wurde nun am 11. April im Bayerischen Hauptstaatsarchiv, Schönfeldstraße 5, eröffnet. Die kleine Ausstellung mit 29 Exponaten aus dem Bayerischen Hauptstaatsarchiv, dem Staatsarchiv München und der Bayerischen Staatsbibliothek wurde im Rahmen der Ausbildung im Vorbereitungsdienst 2017/2020 für den Einstieg in der 3. Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Bildung und Wissenschaft, fachlicher Schwerpunkt Archivwesen, an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern erarbeitet.

Die Ausstellung ist vom bis 21. Mai 2019 im Hauptgebäude des Bayerischen Hauptstaatsarchivs (Treppenhaus, 1. OG), Schönfeldstraße 5, zu sehen; Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 8.30 bis 18.00 Uhr, Freitag 8.30 bis 13.30 Uhr; geschlossen an allen Feiertagen. Der Eintritt ist frei.

Führungen für Gruppen können unter 089/2 86 38-25 75 vereinbart werden. Der Begriff der „Preßfreiheit“ stammt aus dem Zeitalter der Aufklärung. Politische Bedeutung erhielt er mit der Französischen Revolution. In einem deutschsprachigen Nachschlagewerk erscheint der Begriff erstmals 1784. Anfangs wurde die „Preßfreiheit“ mit der Druckfreiheit gleichgesetzt. Dadurch stand nicht das heute mit Art. 5 des Grundgesetzes garantierte zentrale Grundrecht der „Pressefreiheit“ im Mittelpunkt, sondern einfach die Freiheit zu drucken.

Mit dem Übergang zum modernen Staat Anfang des 19. Jahrhunderts begann eine Zeit in Bayern, die durch den Wechsel von Zensur und Pressefreiheit gekennzeichnet war. Die Auseinandersetzung wurde auf rechtlicher bzw. verfassungsrechtlicher Ebene geführt. Wichtige Zäsuren waren der Erlass der Verfassung des Königreichs Bayern (1818), das Hambacher Fest (1832), die Märzrevolution (1848) und die deutsche Reichgründung (1871). Im Lauf des 19. Jahrhunderts übernahm die Presse die Rolle eines Meinungsbildners. Die bürgerliche Öffentlichkeit wurde für die demokratischen Belange der Presse sensibilisiert.

Artikel vom 20.04.2019
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